Bauen und Bauberatung
Je nachdem, ob Ihr Grundstück in einem Neubaugebiet, in einem gewachsenen Stadtteil oder im ländlichen Bereich liegt, kann der Weg vom Bauwunsch zum gebauten Haus unterschiedlich sein.
Die maßgeblichen Regelungen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes finden sich im Baugesetzbuch sowie in den von der Stadt erstellten Bebauungsplänen oder Satzungen. Ob für einen Bau überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen bei der Beantragung einzureichen sind, regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Auskünfte zur grundsätzlichen Bebaubarkeit von Grundstücken und Beratung zu allen Fragen der Bauantragstellung erhalten Sie im Fachbereich 63 - Bauordnung.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch von 9:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonische Auskünfte sind generell auch nur zu diesen Öffnungszeiten möglich!
Kontakt:
Bezirk 1 - Viersen
Herr Hamacher
Telefon: 02162 101-371
Herr Mennecart
Telefon: 02162 101-381
Frau Reinders
Telefon: 02162 101-383
Herr Wertenbruch
Telefon: 02162 101-364
Bezirk 2 - Dülken, Süchteln, Boisheim
Herr Hahn
Telefon: 02162 101-384
Frau Leufgen-Dahmen
Telefon: 02162 101-380
Herr Misic
Telefon: 02162 101-382
Herr Soboll
Telefon: 02162 101-398
Frau Uzun
Telefon: 02162 101-4920
Service-Telefon: 02162 101-321
Fax: 02162 101-140
Erreichbarkeit per E-Mail: bauaufsicht@viersen.de
Anschrift:
Fachbereich 63 - Bauordnung
Bahnhofstraße 23-29
41747 Viersen
Aktuelle Informationen zur Gesetzgebung, zu technischen Baubestimmungen sowie weiteren Rechtsvorschriften und Empfehlungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hier stehen Ihnen außerdem sämtliche amtlichen Vordrucke für Bauanträge elektronisch ausfüllbar und zum Download als pdf-Dokumente zur Verfügung.
Bauakten-Archiv
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch, 9:00 - 11:00 Uhr
Für Einsicht in Bauakten für Beteiligte gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) bedarf es der vorherigen Terminabsprache.
Kontakt:
Herr Plauk
Telefon: 02162 101-378
Herr Schlegel
Telefon: 02162 101-321
Fax: 02162 101-140
Erreichbarkeit per E-Mail: bauarchiv@viersen.de
Hinweis:
Für die Akteneinsicht sowie für Kopien und Scans sind von der Behörde Gebühren auf Grundlage des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Veraltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) gemäß der hier verlinkten Gebührenberechnung zu erheben.
Baulastenauskünfte
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an:
Kontakt:
Frau Fothen
Telefon: 02162 101-385
Frau Mehl
Telefon: 02162 101-386
Fax: 02162 101-140
Erreichbarkeit per E-Mail: baulasten@viersen.de
Hinweis:
Für die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind von der Behörde Gebühren auf Grundlage des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Veraltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) zu erheben.
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