Achtung Wildtierkinder!

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass Wildtiere aktuell ihren Nachwuchs bekommen und ihn aufziehen. Daher gilt bis Ende Juli die sogenannte Brut- und Setzzeit. Darum wird nachdrücklich gebeten, die Tiere in ihren natürlichen Schutzraum nicht zu stören.

Hinweisschild Naturschutzgebiet

Denn dies kann schnell tödliche Folgen haben. Wenn Hunde die Wildtiere verfolgen, geraten diese in Panik und können sich auf der Flucht verletzen. Immer wieder sterben Wildtiere durch Hundebisse. Besonders auf von Ricken abgelegte Kitze sollte geachtet werden: Sie flüchten nicht, sondern bleiben liegen, wenn sich ein Hund nähert. Schon wenn der Hund sie nur beschnüffelt oder anstupst, besteht die Gefahr, dass das Kitz von der Ricke nicht mehr angenommen wird, weil es den Hundegeruch angenommen hat. Auch gibt es zahlreiche Tierarten, die am Boden brüten.

In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht. Hier müssen alle Hunde angeleint sein. Es besteht ein striktes Wegegebot. Das bedeutet, dass Mensch und Hund die freigegebenen Wege nutzen müssen. Außerdem weist die Stadt Viersen darauf hin, dass das Betreten von Flächen wie Forstkulturen, aber auch jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen, nicht erlaubt ist. Hier dürfen Mensch und Hund nur die freigegebenen Wege nutzen.

Ausschließlich außerhalb von Naturschutzgebieten ist es erlaubt, dass Hunde auf den Waldwegen frei laufen. Voraussetzung ist, dass der Einfluss des begleitenden Menschen gewährleistet ist. Hunde, die nicht gehorchen oder ihrem Jagdtrieb folgen, müssen angeleint bleiben.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (08.05.2024) wieder.

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