Äußere Landwehr - Bereich Dülkener Landwehr (25a)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer012
eingetragen seit26.11.2001
Flur / Flurstück111/4;73/176
Anschrift, Viersen - Viersen/Süchteln

Beschreibung
Zwischen dem Stadtwald und der Bundesautobahn A4, 500 m nordwestlich des Stadions verläuft auf 3,00 m ein Teilstück der Dülkener Landwehr bzw. Äußeren Landwehr. Die einzügige Landwehr verläuft von Südsüdwest nach Nordnordost und erreicht an der Kreuzung ein weiteres Landwehrteilstück.

Die Landwehr ist im Gelände durch einen 6,50 m breiten und l m hohen Wall mit Gräben auf beiden Seiten ausgebildet. Die Gräben sind 4,00 m breit. Der westliche Graben hat eine Tiefe von 1,00 m, der östliche ist an seiner tiefsten Stelle 0,60 m tief. Das Landwehrteilstück beschreibt etwa die Nordwestgrenze der Herrlichkeit Viersen nach Dülken und gehört zum jüngeren Ausbau des Viersener Landwehrsystems von 1420 bis 1424. Diese Äußere Viersener Landwehr ist der älteren Inneren Viersener Landwehr vorgelagert. Das Nordende des Teilstückes bildet die Verbindungsstelle.

Im Jahre 1420 entschlossen sich die Viersener Schöffen zusammen mit dem Stiftskapitel St. Gereon zu Köln und dem Herzog von Geldern das Gebiet der Herrlichkeit Viersen mit einer äußeren Landwehr zu umgeben. Innerhalb vier Jahren wurde diese Wallbefestigung unter großem Aufwand der Bevölkerung vornehmlich im Herbst bis zum Frühjahr errichtet. Die Landwehr war gegen den Herzog von Jülich gerichtet.

Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,00-3,00 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00-1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Äußere Landwehr westlich von Viersen dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland. Sie darf in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Literatur
F. Dohr; Die Viersener Landwehren, in: Aus der Vor-, Früh- und Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen, hrsg. von K. Mackes u.a., Viersen 1956, 228-245
G. Wessels; Erhaltung historischer Kulturlandschaften am Beispiel der Landwehren in Viersen, Unveröff. Diplomarbeit, Stadtarchiv Viersen
Landesvermessungsamt NW (Hrsg.); Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling, BI. 42 Viersen, 1805/06, (1966) 

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