Äußere Landwehr - Bereich Neuwerk (25h)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer006
BaujahrMittelalter
eingetragen seit15.05.2001
Flur / Flurstück128/140,158
Anschrift, Viersen - Viersen

Beschreibung
0,70 km südöstlich der Ortsmitte Helenabrunn verläuft nordwestlich der Autobahnabfahrt Mönchengladbach-Nord ein 460 m langes Landwehrteilstück. Es liegt am Fuß des nach Westen abfallenden Hanges und wird im Südwesten durch die Autobahn und im Nordosten durch die Straße nach Viersen abgeschnitten. Die Landwehr scheint ein- oder zweizügig ausgebildet zu sein. Das Teilstück ist der südöstlichste erhaltene Abschnitt der Äußeren Viersener Landwehr, die zwischen 1420 und 1424 bei der Erweiterung des Viersener Landwehrsystems errichtet wurde. Das Teilstück hat sich als Gemarkungsgrenze zwischen Viersen und Mönchengladbach erhalten.Wesentliches Merkmal: Der Landwehrwall.

In den Viersener Gemarkungen bestand ein System von verschiedenen Grenz- und Besitzbefestigungen. Erstmals werden die Landwehren 1359 urkundlich genannt. Die innere Landwehr ließen die Stiftsherren von St. Gereon von ihrem "Schutzherrn" aus Geldern anlegen, sie umfasste den im 14. Jahrhundert gerodeten Teil. Die große Territoriallandwehr, die äußere Landwehr, wurde erst im 15. Jahrhundert als Grenze zwischen Geldern und Jülich errichtet.

Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2-3 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00-1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Viersener Landwehren dokumentieren eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und sind ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland. Sie dürften in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellen somit wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunden dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse.

Literatur
H.G. Horn u.a. (Hrsg.); Was ist ein Bodendenkmal? Archäologie und Recht. Schriften zur Bodendenkmalpflege in Nordrhein Westfalen. Teil 2 Beispielsammlung nordrhein-westfälischer Bodendenkmäler, Band 2, (1991).
H. Luley, W. Wegener; Archäologische Denkmäler in den Wäldern des Rheinlandes. Materialien zur Bodendenkmalpflege im Rheinland 5, (1995).

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