Weisenstein und Rabenstein

Listenart: bewegliches Denkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer001
Baujahr1569 oder älter (Weisenstein); 1692 (Rabenstein)
eingetragen seit15.04.1992
Flur / Flurstück89/610
AnschriftRemigiusplatz, Viersen - Viersen

Beschreibung
Vor dem Westportal der St. Remigiuskirche liegen zwei Steinblöcke. Der nördliche misst in NS-Richtung 2 m Länge, in OW-Richtung 0,75 m bzw. 1,10 m Breite und 0,50 m Dicke. Der südliche Stein ist 2 m lang (NS), 1 m breit (OW) und 0,50 m dick. Es ist ein dunkler Stein mit hellen Quarzgängen.

Der "Weisenstein" ist der größere der beiden Steine. Eine erste schriftliche Erwähnung erfolgt 1569. Dort heißt es, dass ein Gefangener dreimal "umb eynen groeten witten stein" geleitet oder geführt werden musste, ehe eine Befragung nach Bürgen oder Schuld vor dem Gericht stattfand.
Neben anderen üblichen Rechtsbräuchen wurde vor allem der Viersener "Weistum" bei dem dreimal jährlich stattfindenden umgebotenen Vogtgeding vom Weisenstein - auf den Markt versammelten Gemeinde - verlesen.
Am Weisenstein wurde Recht gesprochen und Urteile verkündet (Weistümer sind urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien des deutschen Mittelalters schriftlich festgelegte Erklärungen oder Weisungen über das bestehende Recht).
Im Stadtarchiv Viersen ist ein Weistum von 1408 erhalten.
"Ungebotenes Vogtgeding" war ein ursprünglich von Karl dem Großen vorgeschriebenes Gemeindeding, das dreimal im Jahr, und zwar am Montag nach Dreikönige (6. Januar), am zweiten Montag nach Ostern und am Montag nach dem Fest Johannes des Täufers (24. Juni) stattzufinden hatte. Zu diesen drei - erst später Vogtgeding - genannten Terminen hatten alle Insassen des Gerichtssprengels zu erscheinen und es wurde nicht besonders dazu eingeladen. Neben diesem allgemeinen ungebotenen Ding gab es das nach Bedarf berufene "gebotene" Ding.
Todesurteile, die am Weisenstein gesprochen wurden, wurden auf dem Galgenberg vollstreckt. Der Weisenstein lag früher auf dem Marktplatz (heute Remigiusplatz) zwischen zwei damals dort stehenden Linden.

Der "Prangerstein" oder "Kaeks" lag damals vor dem "Gerichtshaus" am Markt. Er ist der kleinere der beiden Steine. Urkundlich ist dieser "Prangerstein" 1692 bezeugt. Er wird ursprünglich aufrecht gestanden haben. Menschen, denen ein Vergehen nachgewiesen wurde, mussten täglich mehrere Stunden mit einem angelegten Halseisen - das eine Flucht unmöglich machen sollte - zur eigenen Schande und zur Wahrnehmung für andere dort stehen.

Literatur
Lohmann, F.W.: Geschichte der Stadt Viersen, Viersen, 1913, Seite 300 ff.
Coustuymenboesköken und Landtrecht (Nachdruck 1964, Stadt Viersen)

Quellen
Akte Remigiusplatz 11a
Hochbauamt der Stadt Viersen

Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
Mai 1989

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