Helenenbrunnen

Listenart: Baudenkmal, religiöse Denkmäler
Listen-Nummer228
Baujahr1795/1872
eingetragen seit15.06.1990
Flur / Flurstück127/84
AnschriftHeimerstraße, Viersen - Viersen

Beschreibung
Der Ursprung des Helenenbrunnens geht zurück auf folgende Legende: Die Kaiserin Helena befindet sich auf einer Wallfahrt von St. Gereon in Köln zum Grab des Heiligen Victor in Xanten. Es ist Hochsommer und Helena ist sehr durstig. Im heutigen Stadtteil Helenabrunn führt ein Junge die Kaiserin und ihr Gefolge zu einem Klausner, der einen Brunnen besitzt. Nachdem sie ihren Durst gelöscht hat, dankt sie dem Mann mit einem Geldbetrag, von dem ein Heiligenstock zu Ehren des heiligen Apostel Matthias neben dem Brunnen errichtet werden soll.

Daraufhin pilgern jahrhundertelang Gläubige zum Heiligenstock; hier wird später die Helenakapelle erbaut.

Im Jahr 1585 ist der Brunnen laut Urkunde von einem Brunnenhäuschen eingefasst. Die heutige Anlage, jedoch ohne die Statue der Heiligen Helena, wird 1795 von Rektor Anton Kimmel ausgeführt. Zwischen zwei niedrigen Mauersockeln erhebt sich ein geschwungener Aufbau. Das Brunnengehäuse besitzt eine rosa Farbgebung mit braunem Umfassungsrand. In der Mitte verschließt ein rundbogig ausgeführtes schmiedeeisernes Törchen den Brunnenschacht. Zwischen vertikalen Stäben befindet sich die Darstellung eines Kreuzes mit einem Kreis darunter, aus dem vier Wasserstrahlen entspringen, die weiter unten auf zwei Wasserwellen treffen. Über dem Rundbogen ist ein alter Stein in Kartuschenform eingemauert. Er trägt die Inschrift: Fons Helena.

Rechts und links des Bogens befinden sich zwei Inschriftentafeln mit den Namen der Stifter.

Im Jahre 1872 wird die Sandsteinstatue der Heiligen Helena auf der abgeflachten Spitze des Brunnengehäuses errichtet. Sie trägt ein langes faltenreiches Gewand, in der rechten Hand ein großes, diagonal vor ihrem Körper geführtes Kreuz. Die Krone auf dem Haupt der einfarbig weiß gefassten Figur ist vergoldet.

Seit dem Jahre 1910 liegt der Helenenbrunnen wegen des gesunkenen Grundwasserspiegels trocken.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere lokal historischen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Brunnendenkmals gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.

Quellen
Akte Helenenbrunnen
Sta. 65 Hochbauamt der Stadt Viersen

Stand
Kulturamt der Stadt Viersen
Juli 1987, überarbeitet: Januar 1989

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