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Nebentätigkeiten

Hier können Sie sich ein Bild davon machen, in welchen Gremien der Bürgermeister tätig ist und welche finanzielle Leistung er dafür erhält.

 

Mitteilung von Bürgermeister Günter Thönnessen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz über Nebentätigkeiten vom 01.01. bis 31.12.2010

 

Gemäß § 53 Landesbeamtengesetz müssen die Mitarbeiter der Stadt Viersen ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht nur genehmigen lassen, sondern dem Dienstherrn zu Beginn des Folgejahres auch die Höhe der tatsächlichen Einkünfte anzeigen, wenn sie eine Grenze von 1.200 € im Jahr übersteigen.

§ 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 in der z.Zt. gültigen Fassung verpflichtet den Bürgermeister dem Rat eine Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Vergütungen bis zum 31.03. des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

Im Rahmen dieser Verpflichtung hat der Bürgermeister für 2010 folgende Einkünfte mitgeteilt:

Gremium/InstitutionBetrag in Euro
Beirat GMG613,56
Verwaltungsrat AKH als Vorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung416
Aufsichtsrat WFG Kreis1000
Verwaltungsbeirat GWG720
Aufsichtsrat VAB624
Regionalbeirat GVV-Kommunalversicherung0
Verbandsrat Niersverband600
Regionalbeirat Sparkasse Krefeld400
Aufsichtsrat NEW ViersenWird an die Stadt abgeführt
Vorstandsvorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung KinderkrankenhausWird an die Stadt abgeführt
Stiftungsvorstand AKHWird an die Stadt abgeführt
Aufsichtsrat Dülkener BauvereinWird an die Stadt abgeführt

 

Summe der Nebeneinkünfte 2010: 4373,56 €

GMG = Grundstücksmarketing-Gesellschaft Viersen, AKH = Allgemeines Krankenhaus Viersen, WFG = Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Kreis Viersen, GWG = Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen, VAB = Viersener Aktienbau Gesellschaft

 

Aufstellung nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz für Bürgermeister Günter Thönnessen

 

Stand: 15.03.2010

Ausgeübter Beruf: Bürgermeister der Stadt Viersen

Beraterverträge: keine

Die Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien können der obenstehenden Tabelle entnommen werden

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