Hier können Sie sich ein Bild davon machen, in welchen Gremien der Bürgermeister tätig ist und welche finanzielle Leistung er dafür erhält.
Mitteilung von Bürgermeister Günter Thönnessen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz über Nebentätigkeiten vom 01.01. bis 31.12.2010
Gemäß § 53 Landesbeamtengesetz müssen die Mitarbeiter der Stadt Viersen ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht nur genehmigen lassen, sondern dem Dienstherrn zu Beginn des Folgejahres auch die Höhe der tatsächlichen Einkünfte anzeigen, wenn sie eine Grenze von 1.200 € im Jahr übersteigen.
§ 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 in der z.Zt. gültigen Fassung verpflichtet den Bürgermeister dem Rat eine Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Vergütungen bis zum 31.03. des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
Im Rahmen dieser Verpflichtung hat der Bürgermeister für 2010 folgende Einkünfte mitgeteilt:
| Gremium/Institution | Betrag in Euro |
| Beirat GMG | 613,56 |
| Verwaltungsrat AKH als Vorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung | 416 |
| Aufsichtsrat WFG Kreis | 1000 |
| Verwaltungsbeirat GWG | 720 |
| Aufsichtsrat VAB | 624 |
| Regionalbeirat GVV-Kommunalversicherung | 0 |
| Verbandsrat Niersverband | 600 |
| Regionalbeirat Sparkasse Krefeld | 400 |
| Aufsichtsrat NEW Viersen | Wird an die Stadt abgeführt |
| Vorstandsvorsitzender der Viersener Wohlfahrtsstiftung Kinderkrankenhaus | Wird an die Stadt abgeführt |
| Stiftungsvorstand AKH | Wird an die Stadt abgeführt |
| Aufsichtsrat Dülkener Bauverein | Wird an die Stadt abgeführt |
Summe der Nebeneinkünfte 2010: 4373,56 €
GMG = Grundstücksmarketing-Gesellschaft Viersen, AKH = Allgemeines Krankenhaus Viersen, WFG = Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Kreis Viersen, GWG = Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen, VAB = Viersener Aktienbau Gesellschaft
Aufstellung nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz für Bürgermeister Günter Thönnessen
Stand: 15.03.2010
Ausgeübter Beruf: Bürgermeister der Stadt Viersen
Beraterverträge: keine
Die Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien können der obenstehenden Tabelle entnommen werden



