Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte und interessante Informationen rund um das Schulwesen,
sowie um die geplante Einführung einer Primus-Schule.
Es gibt in Viersen verschiedene Formen der Betreuung für Kinder aller Altersklassen.
an Grundschulen und allen weiterführenden Schulen
Ferienordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Neben den landeseinheitlich festgelegten Ferientagen stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen je Schuljahr drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Über die Festsetzung der beweglichen Ferientage entscheidet die Schulkonferenz gemeinsam mit dem Schulträger.
Unter bestimmten Bedingungen wird die Beförderung von Schülern mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Schokoticket) oder Schülerspezialverkehr finanziell unterstützt.
Schadensanzeigen (z.B. Schulunfall, Fahrraddiebstahl oder Garderobenbeschädigung) müssen am Schadenstag in der Schule gemeldet werden.
Das Bildungsportal hält umfassende Informationen für Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen zu allen Schulthemen bereit.
Eltern sind zur Mitwirkung an der Schule aufgefordert. Das Schulgesetz räumt Ihnen auf allen Ebenen Mitspracherechte ein.
(Klassenpflegschaft, die die Interessen der Eltern einer Klasse vertreten / Schulpflegschaft, die die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule vertritt).
Die Schülervertretung (SV) nimmt die Interessen der Schüler/innen wahr.
Ansprechpartner bei der Stadt Viersen
Der Schulausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten der in der Trägerschaft der Stadt Viersen befindlichen Schulen.
Er berät u.a. über die Schulentwicklungsplanung, die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen, sowie über sonstige Angelegenheiten des Schul- und Erziehungswesens von grundsätzlicher Bedeutung,



