Die vom Rat gebildeten Ausschüsse sind zuständig für die Entscheidung von Angelegenheiten,die ihnen durch gesetzliche Vorschrift, Satzung, diese Zuständigkeitsordnung oder im Einzelfall durch besonderen Ratsbeschluss übertragen worden sind.
Daneben obliegt den Fachausschüssen die Beratung aller ihr Aufgabengebiet betreffenden Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss oder der Rat zu entscheiden hat.
Die Zuständigkeit der Ausschüsse wird durch den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters begrenzt