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Kinder- und Schülerbetreuung

Kinder- und Schülerbetreuung

Die verschiedenen Formen der Betreuung für Kinder in Viersen werden mit Adressen und Ansprechpartnern werden vorgestellt.
Mit dem Gesetz der Elternzeit von Müttern und Vätern wurde die Basis geschaffen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Bisher nehmen jedoch wenige Väter diese Angebote an. Nach wie vor sind Frauen in unserer Gesellschaft hauptsächlich für die Kinderbetreuung verantwortlich.
Insbesondere allein erziehende Frauen sind auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen, um durch Berufstätigkeit den Lebensunterhalt ihrer Familie zu finanzieren.

Um Beruf und Familie zu vereinbaren, benötigen daher Eltern - speziell Frauen - eine verlässliche, finanzierbare und qualifizierte Kinderbetreuung.

 

Formen der Kinderbetreuung

Kindertagespflege

Unter Kindertagespflege wird die zeitweise Betreuung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson verstanden.
Die Tagespflegevermittlung wird durch das städtische Jugendamt Viersen koordiniert und begleitet.

 

Kindergarten

Kindergärten sind Tageseinrichtungen, die Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufnehmen.

Die Öffnungsphasen der Kindergärten werden generell in vormittags (07:30 Uhr bis 12:00 Uhr) und nachmittags (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) gegliedert, können jedoch in den einzelnen Einrichtungen an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden.

In den meisten Kindergärten wird eine Mittagspause durchgeführt, welche sich zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr erstreckt. Es ist keine Übermittag-Betreuung vorgesehen - sie ist jedoch grundsätzlich auf Anfrage in jeder Einrichtung möglich.

 

Kindertagesstätte

Im Unterschied zum Kindergarten wird in der Kindertagesstätte die Kinderbetreuung durchgehend angeboten.
Es gibt dort eine Übermittag-Betreuung, d.h. die Kinder bleiben über die Mittagszeit in der Einrichtung und essen gemeinsam zu Mittag. Vorrangig wird diese Betreuungsform den Berufstätigen zur Verfügung gestellt.

 

Altersgemischte Gruppen

Dies ist eine Bezeichnung für Gruppenformen, die Kinder aus verschiedenen Bereichen der Tageseinrichtung zusammenfassen.
Zu unterscheiden ist zwischen der kleinen altersgemischten Gruppe für Kinder ab 4 Monaten bis 3 Jahren, die mit Kindergartenkinder zusammen betreut werden und der großen altersgemischten Gruppe, in der Hortkinder mit Kindergartenkindern gemeinsam in einer Gruppe sind.
In diesen Gruppen soll durch die Altersmischung ein familienähnliches Zusammenleben ermöglicht werden.

 

Integrative Tagesstättengruppen / heilpädagogische Gruppen

Bei integrativen Tagesstättengruppen liegt die Gruppenstärke bei 15 Kindern (5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder).
Die Leitung und Gruppenleitung in integrativen Tageseinrichtungen sind sozialpädagogische Fachkräfte mit fundierter Berufserfahrung und Wissen um heilpädagogische Methoden. Zusätzlich wird die Arbeit durch Physiotherapeuten/innen, Motopäden/innen, Logopäden/innen unterstützt.

In heilpädagogischen Gruppen werden Kinder mit unterschiedlichsten Behinderungen in Ganztagsform betreut.
Die Gruppenstärke ist auf max. 8 Kinder festgelegt. Auch hier wird das Fachpersonal durch entsprechende Therapeuten unterstützt.

 

"Schule von acht bis eins" an Grundschulen

An allen Grundschulen in der Stadt Viersen wird die Betreuungsform „Schule von acht bis eins" angeboten. Das Angebot sichert eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler an Unterrichtstagen ab der dritten und endet nach der sechsten Schulstunde der jeweiligen Schule. Bis zur dritten Stunde wird die Betreuung durch die Schule sichergestellt. Die Kinder erfahren eine umfassende, qualifizierte Betreuung in Form von Spiel-, Bastel- und Förderangeboten. Die Trägerschaft der „Schule von acht bis eins"-Betreuung liegt entweder bei der Stadt Viersen, einem schulischen Förderverein oder anderen gemeinnützigen Trägern. An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Schulferien besteht kein Anspruch auf Betreuung.

Ansprechpartner: Frau Spoerer, Telefon: 02162 101 488

 

"Dreizehn plus" an Grundschulen

In der Stadt Viersen bieten zwei Schulen des Primarbereiches die sog. „Dreizehn Plus"-Betreuung an Unterrichtstagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an. Den Schülerinnen und Schülern wird hier die Möglichkeit geboten, unter pädagogischer Betreuung eine gemeinsame warme Mittagsmahlzeit einzunehmen. Daran schließt sich eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung mit vielfältigen Freizeitangeboten an. An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Schulferien besteht kein Anspruch auf Betreuung.

Ansprechpartner: Frau Spoerer, Telefon: 02162 101 488

 

Offene Ganztagsschulen -OGS- an Grundschulen

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Betreuungsangebot. Sie bietet Eltern sowohl in der Schulzeit, wie auch in der Ferienzeit eine verlässliche Betreuung ihres Kindes von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr an. Die offene Ganztagsschule schließt nur drei Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.

Mittags erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend.

Im Anschluss an eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung haben die Kinder die Wahl zwischen vielfältigen angeleiteten Freizeitaktivitäten oder dem freien Spiel in Räumen, die mit interessanten und anregenden Spielmaterialien ausgestattet sind.

In der offenen Ganztagsschule werden Gruppen bis zu 25 Kinder betreut. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen werden von Honorarkräften, Übungsleiterinnen und Ehrenamtlichen unterstützt.

Ansprechpartner: Frau Verstegen   in der Zeit von 08:00 - 12 .00 Uhr

 

Pädagogische Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I

Ab dem 01.02.2009 bieten alle Schulen der Sekundarstufe I einschließlich der beiden Förderschulen, die in Trägerschaft der Stadt Viersen stehen, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht im Rahmen des Förderprogramms "Geld oder Stelle" eine pädagogische Übermittagsbetreuung an. Den Schülerinnen und Schülern wird hierbei die Möglichkeit zur Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit sowie zur Teilnahme an ergänzenden Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangeboten gegeben. Die Betreuung erfolgt durch pädagogisch geeignetes Personal sowie Lehrkräfte der jeweiligen Schule.

Ansprechpartner: siehe jeweilige Schule

 

Gebundene/erweiterte Ganztagsschulen der Sekundarstufe I

Das Angebot des gebundenen/erweiterten Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I wurde zum Schuljahr 2009/10 neben dem bisherigen Ganztagsbetrieb an der Ostschule Dülken -Städt. Gemeinschaftshauptschule- sowie der Anne-Frank-Gesamtschule durch die Städt. Realschule an der Josefskirche ergänzt. Zentrale Ziele für die Gestaltung des Ganztagsbetriebes in Schulen sind: die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere bei Lernschwächeren, der Ausgleich der Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Milieus, die Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach der Abschluss der Sekundarstufe I und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vor- und Nachmittag.
Den Schülerinnen und Schülern wird vor Ort eine warme Mittagsverpflegung angeboten, die sich in die rhythmisierte Verteilung der Lernzeiten auf den Vor- und Nachmittag sinnvoll einfügt. Es werden bedarfsgerechte Förderkonzepte und -angebote zur Stärkung der individuellen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsbildung eingesetzt.

Ansprechpartner: siehe jeweilige Schule

 

Gesetzliche Grundlagen

Die öffentlichen Formen der Kinderbetreuung haben ihre gesetzliche Grundlagen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Im Gesetz werden Aufgabenschwerpunkte der Einrichtung festgelegt. Zu diesen zählen die Betreuung von Kindern sowie der Auftrag auf Bildung und Erziehung der Kinder.
Die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege werden im Gesetz gleichwertig gesehen.

Im KJHG ist auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr festgelegt.
Die Kinder werden in den entsprechenden Einrichtungen kurz vor Beginn des Kindergartenalters angemeldet. Bei Kindertagesstätten empfiehlt es sich, die Kinder frühzeitig anzumelden.
Auftrag, Planung und Finanzierung von Kindergärten, Tagesstätten und Horten werden speziell durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) und der dazugehörigen Betriebskostenregelung (BKVO) geregelt.
Betreuungsmodelle und Betreuungszeiten sollen sich zukünftig verstärkt am Bedarf der Eltern orientieren. Um den Bedarf zu ermitteln, werden in den Einrichtungen Umfragen durchgeführt.
Die Betreuungsangebote für Schüler und Schülerinnen werden auf Antrag des Schulträgers durch die Bezirksregierung genehmigt und vom Land finanziert.

 

 

"Schule von acht bis eins" an Grundschulen:


 

"13 Plus" an Grundschulen:


 

"OGS" - an Grundschulen:


 

"OGS" - an Förderschulen:


 

Pädagogische Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I:


 

Ganztagsschulen der Sekundarstufe I:


 

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