Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW wird regelmäßig ein Frauenförderplan aufgestellt.
Der Frauenförderplan ist eine verbindliche Vorgabe für alle Führungskräfte und für die gesamte Mitarbeiterschaft. Er beschreibt Maßnahmen im Zusammenhang mit personalwirtschaftlichen Entwicklungen, Stellenbesetzungsverfahren und im Hinblick auf ein spezifisches Fortbildungsangebot.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Viersen wurde vom Stadtrat am 01.02.2011 beschlossen.



