Unsere Städte und Dörfer gewinnen ihre Identität ganz wesentlich aus ihrer Geschichte und aus der Pflege ihres baukulturellen Erbes. Mit der denkmalschützerischen Bewahrung und Pflege der Bauten vergangener Epochen werden Herrschafts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ebenso wie Baukultur, Bautechnik, handwerkliche und kunstgewerbliche Traditionen exemplarisch erlebbar und begreifbar.
Die Gesamtheit der Tätigkeiten, die der Bewahrung des Denkmälerbestands dient, wird mit dem Begriffspaar „Denkmalschutz und Denkmalpflege” bezeichnet.
Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie die Führung der Denkmalliste. Denkmäler werden, getrennt nach Bau- und Bodendenkmälern, nach Beschluss des Bau- und Planungsausschusses in die Denkmalliste der Stadt Viersen eingetragen, die von ihr als unterer Denkmalbehörde geführt wird und öffentlich ist. Ein Gutachten, das die Denkmaleigenschaft beschreibt und begründet, wird erstellt. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Antrag des Eigentümers oder auch auf Initiative der Behörde erfolgen.
Zur Denkmalpflege gehören alle Vorgänge, die sich nach Bestandskraft der Eintragung in die Denkmalliste im Umgang mit einem Denkmal und in seiner direkten Umgebung ergeben, z. B. Erteilung von Erlaubnissen, Gewährungen von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen, Beratung, Betreuung, Abstimmungen in anderen genehmigungsrechtlichen Verfahren.
Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde. Sie ist bei der Stadt Viersen angesiedelt. Rechtsgrundlage ist das DenkmalschutzgesetzNRW. Ihre Entscheidungen trifft sie im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland/LVR-Amt für Denkmalfpflege im Rheinland als Fachamt.
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