Hochwasserverordnung: Auslegungs- und Einwendungsfrist verlängert

Wegen der Urlaubszeit wurde die Frist, während der die Pläne für die von der Bezirksregierung beabsichtigte Hochwasserverordnung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten eingesehen werden können, bis zum 15. August 2014 verlängert. Einwendungen können jetzt bis Ende August erhoben werden.

Durch die Verordnung werden im Bereich der Flüsse Niers, Nette und Hammer Bach Gebiete festgesetzt, die voraussichtlich bei einem so genannten 100-jährigen Regenereignis überschwemmt werden. Für betroffene Grundstückseigentümer kann dies eine Einschränkung bei der Nutzung ihrer Grundstücke oder auch die Pflicht zur Nachrüstung von Heizungs- oder Abwasseranlagen bedeuten.

Betroffen sind insbesondere die unmittelbaren Anlieger, im Bereich der Niers auch Flächen, die bis an die Baugebiete südwestlich der Niers heranreichen.

Wer wissen möchte, ob sein Grundstück betroffen ist, welche Konsequenzen sich eventuell daraus ergeben und wo Einwendungen erhoben werden können, kann die Pläne und den Entwurf der Verordnung noch bis Mitte August einsehen, und zwar bei der Bauverwaltung der Stadt Viersen im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 23-29, in Viersen (Zimmer 126, 1. Etage).

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (28.07.2014) wieder.

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