Wahlbenachrichtigungen

Die Stadt Viersen wird die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 25. Mai 2014 ab dem 22. April 2014 versenden. Der Versand der etwa 65.000 Benachrichtigungen soll bis spätestens 4. Mai 2014 abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich bis zum 9. Mai 2014 an die Wahldienststelle der Stadt Viersen wenden, falls er an der Wahl teilnehmen möchte.

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen befindet sich im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1, Raum 100. Sie ist ab dem 22. April 2014 montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Wahldienststelle unter 02162 101339, 101141 und 101129 zu erreichen.

Wie bereits zur vergangenen Bundestagswahl wird die Wahlbenachrichtigung nicht mehr als altbekannte Karte, sondern im DIN-A4-Format und im Briefumschlag verschickt. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ versehen.

Es wird dringend empfohlen, die Angaben zum jeweiligen Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung einzusehen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist neben dem Wahlbezirk auch der jeweilige Wahlraum vermerkt.

Dies gilt insbesondere für Wahlberechtigte, die sowohl für die Kommunal- und Europawahl als auch für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind. Da für die Integrationsratswahl drei gesonderte Wahllokale eingerichtet werden und nur dort die Stimme für die Integrationsratswahl abgegeben werden kann, müssen Wahlberechtigte  zur Stimmabgabe zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen.

Am Sonntag, 25. Mai 2014, werden neben dem Europäischen Parlament auch der Viersener Stadtrat, der Viersener Kreistag und der Integrationsrat gewählt. Da sich die Voraussetzungen für die Wahlteilnahme für die Wahlarten unterscheiden, wird nicht jeder Viersener Bürger für alle Wahlen eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Europa- und Kommunalwahlen (Stadtrat und Kreistag) wird es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung geben, sofern der oder die Wahlberechtigte für beide Wahlen wahlberechtigt ist. An die für die Integrationsratswahl Wahlberechtigten wird eine separate Wahlbenachrichtigung verschickt.

Die Wählerverzeichnisse für die Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahl liegen in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014 in der Wahldienststelle im Stadthaus Viersen zur Einsichtnahme aus. Während dieser Frist kann jeder Einsicht nehmen und sich davon überzeugen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich oder mündlich (persönlich) – jedoch nicht telefonisch – und über die Internetseiten der Stadt Viersen unter www.viersen.de bis spätestens Freitag, den 23. Mai 2014, 18 Uhr (Europawahl) oder 16 Uhr (Kommunal- und Integrationsratswahl), beantragen. Am einfachsten ist es, den dafür vorgesehenen Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Umschlag (0,60 Euro Inlandsporto) an die Wahldienststelle zu senden. Der Briefwahlantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, damit die Wahlunterlagen noch rechtzeitig übersandt werden können. Die Briefwahl sollte dann schnellstmöglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Die Wahldienststelle weist besonders darauf hin, dass Wahlscheine grundsätzlich nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt oder per Post übersandt werden dürfen. An eine andere Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle der Stadt Viersen persönlich abholen möchten, können dort auch gleich an Ort und Stelle wählen und den Wahlbrief abgeben.

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Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (13.04.2014) wieder.

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