Sperrzeitenverkürzungen

Die Sperrzeit in Gaststätten beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr, d.h. während dieser Zeit ist die Gaststätte grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen zu halten. Möglich ist es eine darüber hinausgehende Sperrzeitverkürzung, d.h. eine vollständige Aufhebung der Sperrzeit, vereinzelt für bestimmte Anlässe oder auf Dauer zu beantragen.

Für den Betrieb der Außenfläche einer Gaststätte (Außengastronomie) dauert die Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Kunden bewirtet werden. Eine Verkürzung der vg. Sperrzeit ist nicht möglich.

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