Bebauungsplan Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ in Viersen-Dülken



Stand des Bauleitplanverfahrens

 

  • Aufstellungsbeschluss: 1.12.2020
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 1.12.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 29.07.2022 bis 26.08.2022
  • Frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  vom 29.7.2022 bis 26.8.2022
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 20.11.2023
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ in der Zeit

                     vom 14.12.2023 bis einschließlich 22.1.2024

im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss,

während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 8:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 7.12.2023.

Hinweis:

Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101 286 (Herr Grefen)
02162 101 187 (Frau Förtsch)
02162 101 269 (Frau Meyer)

 

Planungsinhalte

 

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ befindet sich zwischen den Ortsteilen Dülken und Viersen an der Viersener Straße (Landesstraße Nr. L 29). Das Gebiet wird südlich von der Viersener Straße, im Westen von einer gewerblich genutzten Fläche und im Norden von der Bahntrasse Viersen / Kaldenkirchen / Venlo begrenzt. Im Osten schließen landwirtschaftliche Flächen an den Geltungsbereich an. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Dülken, Flur 40, Flurstücke 28, 117, 526 (jeweils Teilbereiche), 550 und 551. Das hieraus gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 2,4 ha.

Städtebauliches Ziel

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung für den Neubau einer Rettungswache an dem Standort am Ortseingang von Dülken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

      I.        Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden beschrieben. Des Weiteren werden die Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen dargestellt.

Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:

-       Hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen sind die Eingriffe in die Bäume der gesetzlich geschützten Allee als erhebliche Auswirkung zu beurteilen, auch wenn hinsichtlich des Biotopwertes ein vollständiger Ausgleich im Plangebiet möglich ist.

Die Grundlage des Umweltberichtes bilden u.a. die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

     II.        Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Beschreibung und Ermittlung des Eingriffes und Ausgleiches in Natur und Landschaft.

   III.        Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur Prognose, ob und bei welchen Arten ggf. artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die vorliegende Vorprüfung greift hierbei auf die naturschutzfachlich begründete Vorauswahl derjenigen Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen zurück, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als „planungsrelevante“ Arten im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind.

   IV.        Schalltechnische Untersuchung zu den möglichen Auswirkungen durch Emissionen auf die benachbarten schützenswerten Nutzungen sowie die Immissionen, insb. von Verkehrs- (Straße und Schiene) und Gewerbelärm auf das Plangebiet.

    V.        Hydrogeologisches Gutachten zu der Versickerungsfähigkeit der Böden.

   VI.        Verkehrsuntersuchung zu den möglichen Auswirkungen der durch die Rettungswache hinzukommenden Verkehre.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

-       Der Landesbetrieb Straßen NRW gibt Hinweise zu den erforderlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel Lichtsignalanlage) und deren Kostenübernahme sowie zum Immissionsschutz und allgemeine Anforderungen an Landesstraßen.

-       Das Eisenbahnbundesamt Köln gibt Hinweise zu Flurstücken welche von Bahnbetriebszwecken freigestellt werden müssen, zu Abstandsflächen gem. Bauordnung NRW, zum Immissionsschutz und zu Sicherheitsabständen zu den Gleisen.

-       Die Deutsche Telekom AG weist auf die Kabelschutzanweisung hin.

-       Die Landwirtschaftskammer NRW gibt Anregungen zu möglichen Kompensationsflächen.

-       Der Geologische Dienst NRW weist auf die Erdbebengefährdung und das Schutzgut Boden im Plangebiet hin.

-       Die Vodafone GmbH gibt Hinweise zu Telekommunikationsanlagen.

-       Die Deutsche Bahn AG weist auf den Immissionsschutz, auf die Planung von Lichtzeichen, etc., Pflanzmaßnahmen in direkter Näher zu den Gleisen und Abstandsflächen zu den Gleisen hin.

-       Die Bezirksregierung Düsseldorf gibt Hinweise zur Wasserversorgung und der Lage des Plangebietes innerhalb einer Wasserschutzzone.

-       Der Kreis Viersen gibt Hinweise zum Wasserrecht, zum Immissionsschutz, zum Bodenschutz, zur Infektions- und Umwelthygiene, zur Natur- und Landschaftspflege, zum Bevölkerungsschutz und zum öffentlichen Personennahverkehr.

-       Die NEW AG gibt Hinweise zum Wasserschutzgebiet, zum vorhandenen Mischwasserkanal, zu Versickerungsanlagen, zum Abwasser und zu den Entwässerungssystemen sowie etwaigen Starkregenereignissen.

Verfahren

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zum Bebauungsplan wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungplanes der Stadt Viersen "Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken".

Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Stadtverwaltung Viersen (unter stadtplanung@viersen.de oder bei oben genannter Adresse) abgegeben werden können.

 

Downloads

 

  1. Geltungsbereich
  2. Planzeichnung
  3. Textliche Festsetzungen
  4. Begründung
  5. Umweltbericht
  6. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  7. Artenschutzprüfung Stufe I
  8. Hydrogeologisches Gutachten
  9. Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 284 „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“
  10. Verkehrsuntersuchung zur 90. Flächennutzungsplanänderung „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“
  11. Entwässerungstechnische Stellungnahme
  12. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Kontakt

Grefen, Thorsten
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 286
E-Mail senden
Förtsch, Kristina
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 187
E-Mail senden
Meyer, Katharina
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 269
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
sowie: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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