Coronahilfe

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Finanzielle Hilfen von Bund und Land

Überbrückungshilfe III plus, Überbrückungshilfe III,

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. 

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten.
Die Überbrückungshilfe beantragen Sie über Ihren Steuerberater, ersatzweise mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts.

Weitere Infos:
>https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html


Härtefallhilfe

Bis zu 100.000 Euro für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, für die die bisherigen Möglichkeiten aufgrund besonderer Umstände aber nicht greifen.

Weitere Infos:
>https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html


Sonderfonds Kultur

Anlaufhilfe für Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen oder Kinovorstellungen, die wegen einer reduzierten Besucherzahl ansonsten nicht wirtschaftlich verwirklicht werden könnten.

Weitere Infos:
>https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/05/2021-05-26-sonderfonds-kulturveranstaltungen.html


Liquiditätssicherung

Mit der „Corona-Hilfe“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Universalkredit der NRW-Bank stehen zwei wirksame Programm zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Diese Kredite werden durch das Land mit einer 90-Prozent-Bürgschaft abgesichert und in der Regel mit einer Verzinsung von 1 Prozent zur Verfügung gestellt. Der Kreditumfang beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro. Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden kann die Kreditsumme mit einer „Schnellbürgschaft“ der Bürgschaftsbank auch zu 100 Prozent abgesichert werden. Für die begleitende Hausbank entfällt damit jegliches Risiko.

Weitere Infos:
>https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner


Steuerstundungen

Die Finanzbehörden ermöglichen auf Antrag eine Reduzierung der Steuervorauszahlungen sowie die Stundung von Steuerzahlungen.

Weitere Infos:
>https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus


Kurzarbeitergeld

Im Fall von Auftragsengpässen haben Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Beschäftigten durch das Kurzarbeitergeld zu halten, ohne sie im vollen Umfang weiterhin beschäftigen und vergüten zu müssen. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben.

Weitere Infos:
>https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld


Personalkosten bei angeordneter Quarantäne

Unternehmen deren Mitarbeiter per gesundheitsamtlicher Anordnung einem Tätigkeitsverbot unterliegen, können den Ausfall über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) geltend machen. Das gilt auch für selbstständig Erwerbstätige.

Weitere Infos:
>https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp


Beratungskosten

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4000 Euro ohne Eigenanteil.

Weitere Infos:
>https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Weiterführende Informationen

 

 

Stand der Informationen: 27.05.2021

 

 

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