Äußere Landwehr - Bereich Bötzlöh (25g)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer026
eingetragen seit28.10.2009
Flur / Flurstück128/250,251; 129/139,146,151,152,153,159,168; 134/93,106
Anschrift, Viersen - Viersen

Lage und Entstehung
Südlich und südöstlich vom Ortsteil Bötzlöh verläuft parallel zur Stadtgrenze von Mönchengladbach in Ost- und Nordostrichtung ein Teilstück der Äußeren Viersener Landwehr.

Westlich der Autobahn erstreckt sich die einzügige Landwehr auf einer Strecke von 364 m. Der Wall ist gut erhalten und überwiegend mit hochstämmigen Eichen, Hainbuchen, Birken, Holunder und Brombeeren bewachsen. In ihrem weiteren Verlauf wird die Landwehr durch die Autobahntrasse geschnitten und verläuft von hier zunächst in West-Ost-Richtung und biegt dann in einem leichten Bogen nach Nordosten. Vom Bötzlöher Weg bis zur Viersener Straße führt über den Landwehrwall ein etwas breiter Wanderpfad. Der Wall ist 5,50 m breit und 12,30 m hoch. Der nördliche Graben ist leicht verflacht. Seine Breite beträgt 3,50 m bei einer Tiefe von 0,70 m. Der südliche Graben ist modern nachgearbeitet und vertieft. Am Antobahnparkplatz wurde er an einen neuen Graben angeschlossen. Die Landwehr ist in diesem Bereich auf einer Strecke von 1051,00 m erhalten. Nordöstliche der Viersener Straße ist der Landwehrwall im Bereich des Krankenhauses Maria Hilf stark in Mitleidenschaft genommen und verschliffen. Der Wall erstreckt sich auf einer Länge von 340,00 m bis zu Autobahntrasse.

Im Jahre 1420 entschlossen sich die Viersener Schöffen zusammen mit dem Stiftskapitel St. Gereon zu Köln und dem Herzog von Geldern das Gebiet der Herrlichkeit Viersen mit einer äußeren Landwehr zu umgeben. Innerhalb vier Jahren wurde diese Wallbefestigung unter großem Aufwand der Bevölkerung vornehmlich im Herbst bis zum Frühjahr errichtet. Die Landwehr war gegen den Herzog von Jülich gerichtet. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Pflege der Landwehr immer wieder vernachlässigt, bildete aber innerhalb der Landesverteidigung eine wichtige Rolle. Noch 1657 wird berichtet, dass in Kriegszeiten die Landwehren und Schlagbäume gut zu verschließen sind.

Denkmalwert
Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,00 – 3,00 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00 - 1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Äußere Viersener Landwehr südöstlich von Viersen-Bötzlöh dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland, für den Kreis und die Stadt Viersen. Landwehren dürfen in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Die Landwehr nördlich von Rasseln stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarlischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Der Schutzbereich umfasst die Flächen der erhaltenen Landwehrwälle sowie die Senken der sie ehemals begleitenden Gräben.

Literatur
F. Dohr; Die Viersener Landwehren, in: Aus der Vor-, Früh- und Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen, hrsg. v. k. Mackes u. a., Viersen 1956, 228 - 245.

G. Wessels; Erhaltung historischer Kulturlandschaften am Beispiel der Landwehren in Viersen. Unveröff. Diplomarbeit, Stadtarchiv Viersen.

Landesvermessungsamt NW (Hrsg.); Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling, Bl. 42 Viersen, 1805/06, (1966).

Stand
Bonn, den 23.10.2002

Wolfgang Wegener
Landschaftsverband Rheinland/ Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

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