Innere Landwehr - Bereich Hoher Busch (26a)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer007
eingetragen seit15.05.2001
Flur / Flurstück83,84,70,73/1,2,68,132,133;118,122,261,270,327;51,52,53,54,59,63,261;54,116,172
Anschrift, Viersen - Viersen/Süchteln

Beschreibung
Im Viersener Stadtwald, 1,60 km nordwestlich der Kirche St. Remigius in Viersen, verläuft über die Höhe ein 1,40 km langes Landwehrteilstück. Es ist im Gelände durch einen etwa 5,50 m bis 6,50 m breiten und etwa l m hohen Erdwall ausgebildet. Der Wall wird beidseitig von Gräben begleitet. Sie haben eine Breite von 3,50 m bis 4,50 m und eine Tiefe von bis zu l m (vgl. Profil A - B). Soweit die Landwehr am Hang verläuft, sind an der Oberfläche keine Gräben erkennbar (vgl. Profil C -D). In ihrem östlichen Teil wird der südliche Landwehrgraben durch einen modernen Weg überlagert. Sie endet abnippt an einem Wirtschaftsweg. Nach Dohr verlief die Landwehr von hier in östlicher Richtung durch das Rahser Feld bis hinter den Bongartzhof. Oberhalb des Kinderheimes läuft ein weiterer Wall nach Süden auf 200 m bis zur Waldgrenze. Nach Westen zu, fast auf der Höhe zweigt im Bereich der Katzenschlucht die Süchtelner Landwehr ab. Am Fuße des Westhanges der Süchtelner Höhen trifft die Innere Landwehr an einer Wegekreuzung auf die Äußere Landwehr. Sie biegt nach Süden um und läuft in Richtung Stadion. Die Landwehr ist immer wieder durch einzelne, planierte Abschnitte unterbrochen. Der vorgelagerte Wall ist vertieft, was auf die Anlage eines Panzergrabens aus dem Jahre 1944/45 zurückzuführen ist. Östlich des Landwehrwalles verlaufen noch zahlreiche Schützengräben im Gelände, die ebenfalls aus dieser Zeit stammen.

Das Teilstück ist der nördlichste erhaltene Abschnitt der Inneren Viersener Landwehr und beschreibt etwa die Nordgrenze der Herrlichkeit Viersen nach Süchteln. Es ist im Zusammenhang mit der Entwicklung der Territorien Jülich und Geldern im 14. Jahrhundert entstanden. 1359 wird die "Innere Landwehr" erstmals erwähnt und im Landfriedensbund zwischen den Herren, Rittern, Knappen und Städten der Länder Geldern und Kleve beschrieben. Die Innere Landwehr ließen die Stiftsherren von St. Gereon anlegen. Sie umfasste das im 14./15. Jahrhundert gerodete Gebiet von Viersen.

Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2-3 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1-1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Innere Landwehr nördlich von Viersen dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland. Sie darf in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse.

Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Literatur
F. Dohr; Die Viersener Landwehren, in: Aus der Vor-, Früh- und Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen, hrsg. von K. Mackes u.a., Viersen 1956, 228-245.
G. Wessels; Erhaltung historischer Kulturlandschaften am Beispiel der Landwehren in Viersen. Unveröffentlichte Diplomarbeit, Stadtarchiv Viersen.

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