Innere Landwehr - Bereich Wasserturm Viersen (26b)

Listenart: Bodendenkmal, geschichtliche Denkmäler
Listen-Nummer008
eingetragen seit15.05.2001
Flur / Flurstück72/61,68; 145/30,31; 148/53,59,77
Anschrift, Viersen - Viersen

Beschreibung
900 m nördlich der Mitte der Ortslage Bockert und westlich von Viersen liegt der Anfang eines Landwehrteilstückes. Es verläuft von hier über mehr als 1,3 km in nördliche Richtung. Die Landwehr ist einzügig ausgebildet und stark mit Strauch- und Buschwerk bewachsen. Stellenweise sind noch alte, ehemals auf den Stock gesetzte Eichen und Buchen erhalten, die aber heute ausgewachsen sind. Bei Profil A-B hat der Wall eine Breite von 8 m und eine Höhe von 1,20 m. Der westlich vorgelagerte Graben ist 4 m breit und 0,90 m tief. Bei Profil C-D ist die Landwehr sehr verflacht.

Nördlich des Löhweges ist die Landwehr zunächst eingeebnet. Erst südlich und nördlich des alten Wasserturmes ist sie auf einer Strecke von ca. 50 m bzw. 80 m erhalten. Der östliche Grabenbereich wird durch einen Weg überlagert. In diesem Abschnitt verläuft die Innere Landwehr unter einem Hochwald.

Das Teilstück ist der südlichste erhaltene Abschnitt der Inneren Viersener Landwehr. 1359 wird die "Innere Landwehr" erstmals erwähnt und im Landfriedensbund zwischen den Herren, Rittern, Knappen und Städten der Länder Geldern und Kleve beschrieben. Die Innere Landwehr ließen die Stiftsherren von St. Gereon anlegen. Sie umfasste das im 14./15. Jahrhundert gerodete Gebiet von Viersen.

Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2-3 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00-1,50 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die Innere Landwehr westlich von Viersen dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland. Sie darf in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar; denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Literatur
F. Dohr; Die Viersener Landwehren, in: Aus der Vor-, Früh- und Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen, hrsg. von K. Mackes u.a., Viersen 1956,228 - 245.
G. Wessels; Erhaltung historischer Kulturlandschaften am Beispiel der Landwehren in Viersen. Unveröffentlichte Diplomarbeit, Stadtarchiv Viersen.
Landesvermessungsamt NW (Hrsg.); Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling, Blatt 42 Viersen, 1805/06.

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