Aufenthaltserlaubnis beantragen
Kontakt
Prochnio, Roland
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 643
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Schulze, Simone
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 526
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Indykiewicz, Thomas
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 631
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Kosel, Laura
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 626
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Beier, Tobias
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 630
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Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Teminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Drittstaatsangehörige Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich. eine Aufenthaltserlaubnis. Hierbei handelt es sich um einen befristeten >Aufenthaltstitel, der an den Aufenthaltszweck gebunden ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird von den örtlichen Ausländerbehörden ausgestellt. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort des Ausländers.
Aus der Aufenthaltserlaubnis geht hervor, ob und in welchem Umfang der Ausländer berechtigt ist, einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachzugehen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird im Regelfall als >elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch oder persönlich an Ihre jeweilige Ansprechperson.
Welche Sachbearbeiterin oder welcher Sachbearbeiter sich um Ihr Anliegen kümmert, richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Siehe unten unter Terminvereinbarung.
Terminvereinbarung
Im Bereich „Allgemeines Ausländerwesen“ müssen Sie vor einem Besuch in der Dienststelle einen Termin vereinbaren. Spontane Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.
Welche Sachbearbeiterin oder welcher Sachbearbeiter sich um Ihr Anliegen kümmert, richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Buchstaben A - C
Frau Schulze Telefon: 02162 101-526
Buchstabe D - Har
Herr Indykiewicz Telefon: 02162 101-631
Buchstabe Has - Oy
Frau Kosel Telefon: 02162 101-626
Buchstabe Ö, Oz - Z
Herr Beier Telefon: 02162 101-630
Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Per Telefon:
Sie erreichen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter zu den telefonischen Service-Zeiten:
Montags von 9 bis 10 Uhr.
Montags, dienstags und mittwochs von 14 bis 15 Uhr.
Per E-Mail:
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an termine.abh@viersen.de mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, Ihrem Anliegen und einer telefonischen Erreichbarkeit. Die Ausländerbehörde meldet sich bei Ihnen mit einem Terminvorschlag.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, umgehend ab. Vielen Dank!
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