Aufenthaltstitel
Kontakt
Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 631
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Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 526
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Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 630
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Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 626
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Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 6353
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Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.
Es gibt drei Arten von Aufenthaltstiteln:
- Visum
Der vor der Einreise von der deutschen Auslandsvertretung erteilte Aufenthaltstitel wird als Visum bezeichnet und berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet (nationales Visum) oder auch für alle Schengen Staaten (Schengen-Visum). - Aufenthaltserlaubnis
Dieser (stets befristete) Aufenthaltstitel wird grundsätzlich nur zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt:
- Studium, Sprachkurs, Schulbesuch
- Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Ehegattennachzug/ Kindernachzug
- Eheschließung - Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ersetzt die bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie ist ein stets unbefristeter Daueraufenthaltstitel, der den Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet am stärksten verfestigt und sichert. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.
Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.
Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.
Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:
Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr
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