Ausschankgenehmigung (Gestattung oder Schankerlaubnis)

Kontakt

Rosenkranz, Rolf
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 559
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Strauch, Nicole
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 609
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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung / Schankerlaubnis / Gestattung.

Für die Durchführung einer Großveranstaltungen (z. B. Scheunenfete) ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn  bei der Stadtverwaltung Viersen zu stellen.

Sonstige Hinweise:
Sollte bei Ihrer Veranstaltung die Abgabe von Lebensmitteln beabsichtigt sein, bitte ich um Beachtung der nachfolgend verlinkten Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen zum Umgang mit Lebensmitteln --> Broschüre.

Hinweise

Der Antrag auf Ausschankgenehmigung / Schankgenehmigung / Gestattung sollte 6 Wochen vor dem Termin beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Gaststättengesetz

§ 12 GstG

Weiterführende Downloads

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