Bußgeld bezahlen

Kontakt

Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 616
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Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 615
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Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr

Eine Verwarnung dient zur Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei Halt- und Parkverstößen oder auch geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen.Verwarnungen werden immer mit einfacher Post und nur einmal versandt.

Bezahlung: per Überweisungsvordruck
Hinweis: Bei Überweisung des Verwarnungs- oder Bußgeldes ist unbedingt das Akten- oder Kassenzeichen anzugeben.

Wird eine ausgesprochene Verwarnung nicht wirksam oder es handelt sich nicht um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird das förmliche Bußgeldverfahren ausschließlich durch die städtische Bußgeldstelle eingeleitet. Hier sind deutlich strengere gesetzliche Anforderungen gegeben wie zum Beispiel Fristen zum Einlegen des Rechtsmittels (Einspruch), Zustellungsvorschriften usw.

Nähere Einzelheiten zur Zahlung oder falls Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, zur Einlegung des Einspruchs, entnehmen Sie bitte der Rückseite des Bußgeldbescheides.

Wurde der Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h (bei PKW) erlassen, erhalten Sie hierfür eine Eintragung im Verkehrszentralregister. Weitere Informationen zum Punkteeintrag finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Budesamtes (KBA).

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