Einbürgerungen

Kontakt

Boeken, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6352
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Kaplan, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 634
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Kober, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 632
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Zwahr, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 642
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung

 Die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen.

Dazu müssen Sie einen formellen Antrag stellen. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Viersen ist (nur) dann zuständig, wenn Sie IHren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet (Viersen, Dülken, Süchteln oder Boisheim) haben.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Allgemeine Hinweise gibt Ihnen das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Eine Übersicht über die Voraussetzungen, die Sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen, finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bietet eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ).

 Einbürgerungsverfahren

Um die Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie persönlich einen formellen Antrag stellen.

Für Fragen zum Ablauf schreiben Sie bitte eine E-Mail an einbuergerungen@viersen.de

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail immer Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ihre Adresse und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Bearbeitung (Vorprüfung) aller Anfragen und auch der bereits gestellten Einbürgerungsanträge erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness in chronologischer Reihenfolge.

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage ist derzeit leider bereits mit Wartezeiten für eine formelle Antragsabgabe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.

Antragsunterlagen sowie Termine für die persönliche Antragstellung/Vorsprache werden nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand und erfolgter Vorprüfung vergeben.

Bitte sehen Sie von vorzeitigen und mehrfachen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da es die Abläufe nur unnötig verzögern würde. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Erreichbarkeit der Einbürgerungsbehörde:

Telefonisch:
Montags: 9–10 Uhr
Montags und dienstagsnachmittags: 14–15 Uhr

E-Mail: einbuergerungen@viersen.de

Wichtiger Hinweis:

Persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gebühr

  • 255 Euro für jede erwachsene einzubürgernde Person
  •   51 Euro für jedes miteinzubürgerndes Kind ohne eigenes Einkommen
  • 255 Euro für jedes selbständig einzubürgernde Kind

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