Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen

Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Gebührenservice zuständig.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Befreiung und zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

 

Zusatzinformationen

Antragsvordrucke sind auch hier erhältlich:

Service-Center Viersen
Rathausmarkt 1, 41747 Viersen

Wenn Sie dem Antrag nur Kopien der erforderlichen Unterlagen beifügen möchten, können Sie den ausgefüllten Antrag mit den Kopien auch im oben genannten Service-Center abgegeben und dabei die Original-Dokumente vorlegen. Es wird dann bestätigt, dass das Original/die Originale vorgelegt wurden.

 

Besuch nur mit Termin

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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