Handwerkerparkausweis

Kontakt

Schillings, Sabine
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 627
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

Für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben kann eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden für:

a) den Regierungsbezirk Düsseldorf

b) das Land NRW

Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum Parken.

Handwerksordnung Anlage A,
Handwerksordnung Anlage B,
die Fahrzeuganforderungen,
den Berechtigungsumfang,
die Gültigkeit,
das Antragsverfahren bzw die Zuständigkeit sowie allgemeine Hinweise

entnehmen Sie bitte unten angefügtem Merkblatt.

Gebühr

  • Regierungsbezirk 105,00 €
  • Land NRW 125,00 €

Hinweise

Für die übrigen Haltverbotzonen (z. B. Fußgängerzonen), die nicht durch die Handwerkerparkausweise erfasst sind, kann eine Einzelausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies ist auch telefonisch möglich.

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