Handwerkerparkausweis
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben kann eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden für:
a) den Regierungsbezirk Düsseldorf
b) das Land NRW
Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum Parken.
Handwerksordnung Anlage A,
Handwerksordnung Anlage B,
die Fahrzeuganforderungen,
den Berechtigungsumfang,
die Gültigkeit,
das Antragsverfahren bzw die Zuständigkeit sowie allgemeine Hinweise
entnehmen Sie bitte unten angefügtem Merkblatt.
Gebühr
- Regierungsbezirk 105,00 €
- Land NRW 125,00 €
Hinweise
Für die übrigen Haltverbotzonen (z. B. Fußgängerzonen), die nicht durch die Handwerkerparkausweise erfasst sind, kann eine Einzelausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies ist auch telefonisch möglich.
Social Media