Integrationskurse

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
E-Mail senden
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
E-Mail senden
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
E-Mail senden
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
E-Mail senden
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
E-Mail senden
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.

Das seit 2005 geltende Zuwanderungsgesetz regelt die Förderung der Integration von Ausländern, die sich rechtmäßig und auf Dauer in der Bundesrepublik aufhalten.

Die Integrationsbemühungen von ausländischen Staatsangehörigen werden unterstützt durch ein staatliches Grundangebot zur Integration, dem Integrationskurs.

Der Integrationskurs umfasst zwei Sprachkurse und einen Orientierungskurs. Die beiden Sprachkurse (Basis- und Aufbausprachkurs), die von jeweils gleicher Dauer sind, ermöglichen dem ausländischen Staatsangehörigen die Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse. Der Orientierungskurs erleichtert die kulturelle Eingliederung, indem dort über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte informiert wird. Für die Durchführung des Integrationskurses ist der Bund zuständig.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt den Integrationskurs durch und koordiniert ihn. Die Teilnehmer sollen bei entsprechender Leistungsfähigkeit einen Kostenbeitrag zu den Kursen leisten. Zur Zahlung ist auch derjenige verpflichtet, der dem ausländischen Staatsangehörigen zur Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet ist. Der gesamte Integrationskurs umfasst:

I.                     Basissprachkurs = 300 Unterrichtsstunden
II.                   Aufbausprachkurs = 300 Unterrichtsstunden
III.                  Orientierungskurs = 30 Unterrichtsstunden.

Zur Teilnahme an dem Integrationskurs sind Ausländer berechtigt, die einen Teilnahmeanspruch haben (§ 44 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Ein Anspruch liegt beispielsweise bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen vor. Können sich diese Ausländer nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen, besteht für sie gemäß § 44 a Absatz 1 Nummer 1 AufenthG die Verpflichtung zur Teilnahme. Für Ausländer, die sich vor dem 1. Januar 2005 im Bundesgebiet aufgehalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung im Rahmen verfügbarer Kursplätze (§ 44 a Absatz 1 Nummer 2 AufenthG). Ausländische Staatsangehörige ohne Teilnahmeanspruch können durch das Bundesamt zur Teilnahme ausdrücklich zugelassen werden (§ 44 Absatz 4 AufenthG).

Nähere Informationen erhalten Sie bei allen Mitarbeitern der Ausländerbehörde oder direkt beim:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 943-0
Telefax: 0911 943-40 00
oder auf der Homepage des BAMF


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

nach oben