Lärmbelästigungen (Schank- und Speisegaststätten)

Kontakt

Balter, Julia
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 644
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Heinrichs, Florian
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 610
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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Grundsätzlich sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Geräte, die der Schallerzeugung oder Schwallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte).

D.h. Musik und weitere Lärmpegel aus Gaststätten müssen während der vg. Zeit auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Für den Fall, dass sich Belästigungen durch den Betrieb einer Schank- und Speisegaststätte ergeben, haben Sie die Möglichkeit sich an die zuständige Sachbearbeitung (siehe Ansprechpartner) zu wenden.

Um den Vorfall ahnden zu können, ist es dabei unerlässlich, detaillierte Angaben über Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Lärmbelästigung zu machen. Ansonsten ist die Einleitung eines ordnungsbehördlichen Ermittlungsverfahrens nicht möglich.

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