Lernmittelfreiheit

Jedem Schüler werden vom Schulträger nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.

Ansprechpartnerin für die Durchführung der Lernmittelfreiheit (Schulbuchfreiheit) nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz an den städtischen Schulen siehe Kontakt.

Weiterführende Informationen

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