Personalausweis

Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.

Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden.

 

Was kann der Personalausweis?

Das Dokument gibt es nicht nur im praktischen Scheckkartenformat, es bietet darüber hinaus weitere Funktionen:

Seit dem 2.8.2021 werden die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.

Der Ausweis bietet außerdem die Funktion eines elektronischen Identitätsnachweises (eID), mit dem man sich im Internet ausweisen kann. Diese Funktion kann erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres freigeschaltet werden

Außerdem ist der Personalausweis für die elektronische Signatur (QES) zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.

 

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre gültig. Bei Antragstellung ab vollendetem 24. Lebensjahr ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

 

Was ist, wenn ich sofort einen Personalausweis brauche?

In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann bis zu drei Monate gültig. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt. Er verfügt nicht über einen Chip und somit auch nicht über die Funktionen des regulären Ausweises.

 

Was ist sonst noch wichtig?

Einen Antrag können Sie nicht vorab ausfüllen. Er wird bei Ihrer Vorsprache EDV-gestützt erstellt. Zur Antragstellung ist immer die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) erforderlich. Können nicht beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich zur Antragstellung vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Ein Vordruck für die Einverständniserklärung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Mit Antragstellung erhalten Sie eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen zum neuen Personalausweis. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch. Nach Antragstellung erhalten Sie von der Bundesdruckerei per Post die Zugangsdaten (PIN, PUK und Sperrkennwort) zur Online-Ausweisfunktion, wenn Sie bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Die Zugangsdaten erhalten Sie auch dann, wenn Sie die Funktionen des Ausweises nicht nutzen möchten. Damit Sie diese wichtigen Daten auch sicher erhalten, achten Sie bitte darauf, daß Ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.

Bei der Aushändigung des neuen Ausweises wird der bisherige Ausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Personalausweise können nicht verlängert werden.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

NOTFALLTERMINE

Derzeit häufen sich im Service-Center Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Notfallterminen, etwa weil für bevorstehende Urlaubsreisen die erforderlichen Ausweisdokumente fehlen. Bevor Sie das Service-Center wegen eines Notfalltermins kontaktieren, nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. In der Regel werden täglich zwischen 7 und 8 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag  beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Ausweis oder Reisepass
  • eine Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde bei Verheirateten/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch
  • je zu beantragendes Dokument ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Außerdem ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!

Gebühr

Beantragung eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
Beantragung eines Personalausweises für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 €

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Hinweise

Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.

Kommt Ihr Personalausweis abhanden und ist auf diesem die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie diese zu Ihrer Sicherheit sperren lassen. Diese Sperrung können sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen .
(Montag - Sonntag, 0 - 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar/ kostenpflichtige Telefonnummer/ Nähere Hinweise finden Sie >>>hier.)
Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie sind zusätzlich verpflichtet, den Verlustfall Ihrer Personalausweisbehörde mitzuteilen. Dort können Sie Ihren Ausweis alternativ auch direkt sperren lassen.

Haben Sie sich zusätzlich auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, daß Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.



Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie unter Angabe der Personalauweisnummer online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

 

Weiterführende Informationen

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