Schülerversicherungen

Alle Schäden müssen am Schadentag in der Schule gemeldet werden, da sonst kein Versicherungsschutz gewährt werden kann.

Im Schulsekretariat sind entsprechende Schadenanzeigen erhältlich, die im Schadenfall von den Erziehungsberechtigten der Schüler auszufüllen sind und an das Schulsekretariat zurückgegeben werden müssen. Der Schadenanzeige ist grundsätzlich der ursprüngliche Anschaffungsbeleg des beschädigten Gegenstandes bzw. eine formlose Erklärung über Zeitpunkt der Anschaffung und Höhe des Anschaffungspreises beizufügen.

Wünschen Sie weitere Informationen, so erhalten Sie diese in den Sekretariaten der Schulen und bei Ihrem Ansprechpartner in der Schulverwaltung.

Spezielle Schüler-Versicherungen:

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