Schulpflicht und Anmeldeverfahren

Grundschulen

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Die Eltern der Kinder, die schulpflichtig werden, erhalten nach den Sommerferien eine Aufforderung von der Schulverwaltung, ihre Kinder für eine Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule anzumelden. Sie erhalten einen Anmeldevordruck, auf dem die gewünschte Grundschule zu kennzeichnen ist.  

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem o.g.Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. In diesem Fall erhalten die Eltern keine Aufforderung zur Anmeldung. Die Anträge können nur persönlich in der gewünschten Grundschule gestellt werden.

Zurückstellung

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.  

Weiterführende Schulen

Gegen Ende des 1. Halbjahres veröffentlicht die Schulverwaltung die Anmeldetermine der weiterführenden Schulen. Von den Grundschulen wird den Eltern ein Anmeldeschein ausgehändigt, der bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule abzugeben ist.

Eine Übersicht der Viersener Schulen für die jeweilige Schulform finden Sie unter folgendem Link:
https://viersen.de/de/inhalt/schulen-in-viersen/

Hier finden Sie auch jeweils den Link zur Homepage der Schule mit weitergehenden Informationen zu den einzelnen Schulen, ggf. zu deren Informationsveranstaltungen, Tagen der offenen Tür oder Anmeldeterminen.

Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der betreffenden Schule.

Dauer der Schulpflicht

Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.

Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.

Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.

Schulbücher

Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Ein Teil der Schulbücher wird von der Stadt Viersen beschafft und den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Höhe des Eigenanteils, den die Eltern für den Kauf der Schulbücher in einem Schuljahr aufwenden müssen, ist im Schulgesetz festgelegt.

Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:

 
in der Grundschule16,00 Euro
in den Klassen 5 bis 10 der Haupt-, Real- und Gesamtschule
sowie in den Gymnasien
34,00 Euro
in den Förderschulen (je nach Art der Förderschule)zwischen 16,00 Euro und 34,00 Euro

 

Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule.


Weiterführende Informationen

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