Schulräume, Vergabe

Gemeinnützigen Vereinen und Verbänden stehen in begrenztem Umfang auf schriftlichen Antrag Schulräume (z.B. Aula, Klassenräume, Foyer, Schulaußenanlagen) für Versammlungen und vereinsinterne Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung.

Veranstaltungen kommerzieller oder politischer Art sind verboten.

 

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