Schwerbehindertenausweis verlängern

Kontakt

Neber, Robert
Königsallee 30
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 318
E-Mail senden
Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können verschiedener Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

Ein Erstantrag kann beim Versorgungsamt für Mönchengladbach und den Kreis Viersen gestellt werden.

Der Schwerbehindertenausweis kann nur verlängert werden, wenn mindestens noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis offen ist.

Eine Verlängerung kann nur zeitnah, d.h. maximal 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Vorsprache:

Persönliche Vorsprache oder bevollmächtigter Vertreter.

nach oben