Schwerbehindertenfürsorge

Kontakt

Neber, Robert
Königsallee 30
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 318
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Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Das Angebot der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben richtet sich an:

Schwerbehinderte Menschen (Schwerbehindert ist derjenige, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Die Schwerbehinderung wird vom Versorgungsamt festgestellt.)

Gleichgestellte behinderte Menschen (Ein Behinderter, der einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 hat, kann von der Agentur für Arbeit auf Antrag gleichgestellt werden. Geichgestellt wird, wer infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann.)

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und/oderbehinderte gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Sonstige (betriebliche) Helfergruppen (Betriebsräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Mitarbeitervertretungen (MAV)).

 

Unsere Aufgaben:

  • Beratung
    Wenn Sie als schwerbehinderter und/oder behinderter gleichgestellter Mensch oder als Arbeitgeber von diesen Menschen Fragen haben oder aufgetretene Schwierigkeiten beseitigen wollen, dann ist die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben der richtige Ansprechpartner. Gerne beraten wir auch die betrieblichen Helfergruppen. Dazu gehört insbesondere auch die Prävention nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
    Das sind Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Beseitigung von Problemen am Arbeitsplatz (z.B. für eine behindertengerechte Gestaltung). Zusätzlich werden verschiedene sonstige Hilfen (z.B. Leistungen zur personellen Unterstützung) angeboten.
  • Kündigungsschutz
    Arbeitgeber, die einem schwerbehinderten und/oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des LVR-Integrationsamtes. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (vormals Fürsorgestelle) spricht mit allen Beteiligten und verhandelt z.B. im Betrieb mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Sofern eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommt, entscheidet das LVR-Inklusionsamt  unter Abwägung der Interessen des Behinderten an der Erhaltung seines Arbeitsverhältnisses und des Arbeitgebers an der wirtschaftlichen Ausnutzung des Arbeitsplatzes.
  • Service
    Die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen wird (wenn möglich) durchgeführt. Für die Verlängerung ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Sollte eine Verlängerung nicht möglich sein, kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Hierfür werden ein Passfoto sowie der alte Ausweis benötigt.
    Diesen Service bieten wir Ihnen auch im Service-Center im Stadthaus in Viersen.

 

Hinweis:

Monatliche Sprechtage des Versorgungsamtes in Viersen werden nicht mehr angeboten.

Weitere Informationen in Fragen des Schwerbehindertenrechts und in Fragen zum Elterngeld:

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Versorgungsamt
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
Telefon: (02161) 25-0
Telefax: (02161) 25-3899
eMail: Schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de

Weitere Informationen

Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen

Antrag online stellen

Schwerbehindertenrecht Online

 

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