Sportförderung

Anspruchsberechtigt sind gemeinnützige Viersener Amateur-Sportvereine,

  • die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes oder einem anerkannten Landesfachverband angehören,
  • die laut Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes eine Jugendabteilung unterhalten und
  • die vom Landessportbund NRW vorgeschriebene Mindestbeiträge von den Mitgliedern erheben sowie ihre Mitglieder in der Sporthilfe versichern.

 

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