Sportförderung
Anspruchsberechtigt sind gemeinnützige Viersener Amateur-Sportvereine,
- die einem Fachverband des Deutschen Sportbundes oder einem anerkannten Landesfachverband angehören,
- die laut Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes eine Jugendabteilung unterhalten und
- die vom Landessportbund NRW vorgeschriebene Mindestbeiträge von den Mitgliedern erheben sowie ihre Mitglieder in der Sporthilfe versichern.
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