Sporthallen und Sportplätze, Vergabe für nicht vereinsangehörige Nutzer

Nichtvereinsmitglieder haben auf schriftlichen Antrag gegen eine Gebühr und Vorlage einer Haftpflichtversicherung ebenfalls die Möglichkeit, städtische Sportstätten zu nutzen, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind und die Gruppe aus mindestens 10 Personen besteht.

Näheres ist geregelt in der zur Zeit gültigen Satzung über die Benutzung von Sportanlagen der Stadt Viersen, einzusehen im Ortsrecht.

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