Sprachkurs von Ausländern

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
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Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
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Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
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Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
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Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.

Drittstaatsangehörigen Ausländern, die die deutsche Sprache erlernen möchten, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs, der auf den Erwerb der deutschen Sprache gerichtet ist, erteilt werden. Voraussetzung ist, dass der Sprachkurs mindestens 18 Wochenstunden umfasst und der Ausländer über ausreichende Mittel zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes (inklusive ausreichendem Krankenversicherungsschutz) während seines voraussichtlichen Gesamtaufenthaltes im Bundesgebiet verfügt. Der Aufenthalt kann bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von zwölf Monaten verlängert werden. Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.

Verfahren

EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreise-Visum.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel (hier. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Sprachkurses) auch nach der Einreise einholen. Sie benötigen zur Einreise kein Visum. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

Alle anderen Staatsangehörigen müssen vor Einreise nach Deutschland das Visumsverfahren durchlaufen. Der Einreiseantrag ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (in der Regel Botschaft oder Konsulat) zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Ausländer grundsätzlich zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen darf.

Wenn der Ausländer während der Dauer des Sprachkurses hier in Viersen leben möchte, wird der Visumsantrag von der deutschen Auslandsvertretung hierher übersandt, damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Sprachkurses von der Ausländerbehörde überprüft werden können. 

Hinweis

Nach Zustimmung der Ausländerbehörde, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit, ob ein Visum auch tatsächlich erteilt wird.
Nach erfolgter Einreise wird bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis erteilt (Aufenthaltstitel). Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums beantragt werden. In Einzelfällen müssen nach Einreise weitere Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Hinweise

In Einzelfällen sind weitere Unterlagen erforderlich.

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