Straßenverkehr (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse)
Kontakt
Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 616
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Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 615
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Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
In begründeten Ausnahmefällen können von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse erteilt werden.
Ausnahmegenehmigungen
- von Halt- und Parkverboten, z. B. zur Durchführung eines Umzugs, für Handwerker, für Schwerbehinderte
- von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- für die Aufstellung eines Autokrans
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite der Ladung bei Fahrzeugen
Erlaubnisse für
- Straßenumzüge, z. B. Schützenumzüge, St. Martinsumzüge
- Straßenläufe
- Radsportveranstaltungen
- Pferdesportveranstaltungen
! ! ! Bitte beachten Sie: das Straßenverkehrsamt (Kfz-An- /Abmeldungen, Führerscheinumschreibungen, u.ä.)
befindet sich in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Viersen ! ! !
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