Studenten, ausländische

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
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Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
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Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
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Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
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Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
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Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.

Drittstaatsangehörige Ausländer können zu Aus- und Fortbildungszwecken an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen) in das Bundesgebiet einreisen. Hierzu gehören auch studienvorbereitende Sprachkurse (Sprachkurs) und Studienkollegs, sowie erforderliche Praktika.

Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme der beabsichtigten Ausbildung müssen bereits vor der Einreise vorliegen und können im Bundesgebiet nicht nachgeholt werden.

Erforderlich ist zudem der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes (BAföG-Regelförderungssatz) einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Diesen Anforderungen genügt zum Beispiel die glaubhafte Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern oder auch eine Verpflichtung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (Verpflichtungserklärung).

Verfahren

EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreise-Visum.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel (hier. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums/Studienvorbereitung) auch nach der Einreise einholen. Sie benötigen zur Einreise kein Visum. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Alle anderen Staatsangehörigen müssen vor Einreise nach Deutschland das Visumsverfahren durchlaufen. Der Einreiseantrag ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (in der Regel Botschaft oder Konsulat) zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Ausländer grundsätzlich zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen darf.

Wenn der Ausländer während des Studiums oder der Studienvorbereitung hier in Viersen leben möchte, wird der Visumsantrag von der deutschen Auslandsvertretung hierher übersandt, damit die Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken von der Ausländerbehörde überprüft werden können. 

Nach Zustimmung der Ausländerbehörde, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit, ob ein Visum auch tatsächlich erteilt wird.

Nach erfolgter Einreise wird erteilt die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (Aufenthaltstitel). Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums beantragt werden. In Einzelfällen müssen nach Einreise weitere Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

 


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Hinweise

Im Einzelfall können noch andere Unterlagen gefordert werden.

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