Unionsbürgerkarte (eID-Karte)

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt bekommen.

Die Beantragung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.

Mit der eID-Karte können Sie sich gegenüber Online-Dienstleistern ausweisen.

Sperrkennwort, Verlust und Wiederauffinden der eID-Karte

Sollten Sie die eID-Karte verloren haben oder wurde sie Ihnen gestohlen, so setzen Sie sich unverzüglich mit den Mitarbeitern/innen des Service.Centers in Verbindung. Diese veranlassen die sofortige Sperrung der Onlinefunktion. 

Die Sperrung können Sie auch direkt über die Sperrhotline: Telefon: 116 116 (kostenfrei), aus dem Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig), veranlassen. Sie müssen dort jedoch das Ihnen von der Bundesdruckerei GmbH übermittelte Sperrkennwort angeben.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie anschließend persönlich im Service-Center vorsprechen, um den Verlust und ggf. das Wiederauffinden der eID-Karte sowie eine von Ihnen selbst veranlasste Sperrung bei der Sperrhotline zu bestätigen.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Benötigte Unterlagen

Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises.

Gebühr

Für die Beantragung fallen Gebühren i.H.v. 37,00 Euro an.

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