Wohngeld beantragen

Kontakt

FB 40/I - Abteilung Soziale Hilfen
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 0
FB 40/I - Koordinationsbereich Wohngeld, Lastenzuschuss

Was ist Wohngeld und wie bekomme ich es?

Wohngeld ist eine von Bund und Land getragene Unterstützung. Wohngeld soll dazu dienen, dass einkommensschwächere Haushalte angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen können. Das Wohngeld wird entweder als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) gezahlt oder als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).

Ausführliche Informationen dazu hat das Landes-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zusammengestellt. Auf der Internetseite

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Wohngeld beantragen zu können.

Eine erste Einschätzung, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, gibt Ihnen der

Wohngeldrechner des Landes NRW.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Die dafür nötigen Antragsformulare mit einer Anleitung finden Sie im Internet unter https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.

 

Sie können die Formulare driekt am PC ausfüllen, ausdrucken und an unsere Wohngeldstelle schicken. Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up Blocker.

Ebenso können Sie sich die Formulare ausdrucken, von Hand ausfüllen und an die Wohngeldstelle schicken. Außerdem bekommen Sie die Formulare bei unserer Wohngeldstelle im Service-Center im Stadthaus sowie in den Rathäusern in Dülken und Süchteln.

Wohngeld plus

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Dadurch haben viel mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld.

Aufgrund der sehr kurzen Zeit zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten der Reform gibt es aktuell einen Antragsstau. Das Land wird voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 endgültige Wohngeldbescheide nach neuem Recht erstellen.

Durch diese Verzögerung geht Ihnen kein Geld verloren. Das Wohngeld wird rückwirkend ab Antragseingang berechnet. Neue Anträge auf Wohngeld sollten darum im Januar gestellt werden, damit kein Anspruch verfällt

Wer bereits Wohngeld erhält, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Leistungen werden weiterhin bezahlt. Die Umstellung auf das neue Wohngeld plus erfolgt automatisch.

Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle der Stadt Viersen ist Teil des Fachbereichs 40/I – Abteilung Soziale Hilfen. Den Koordinationsbereich Wohngeld, Lastenzuschuss finden Sie an der Bahnhofstraße 23–29.

Vor einem Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe. Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.

Außerdem erreichen Sie uns per E-Mail an wohngeld@viersen.de.


Information gemäß Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Wohngeld

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und der Europäischen Union. Sowohl die DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) sowie das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürger*innen. Im Zusammenhang mit der Beantragung von Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG) werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Viersen
Wohngeldstelle der Stadt Viersen
Bahnhofstraße 23-29
41747 Viersen
Telefon 02162 101-441
Fax 02162 101-392
E-Mail: wohngeld@viersen.de

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten lauten:

Stadt Viersen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Telefon 02162 101-152
E-Mail: datenschutz@viersen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes beziehungsweise zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet, das heißt insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten und gegebenenfalls von Daten weiterer Mitglieder Ihres Haushalts sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO, § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NW) in Verbindung mit §§ 67a ff. SGB X und § 23 WoGG.

Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO auch möglich, wenn und soweit Sie Ihre Einwilligung gegeben haben

4.1.1 Datenerhebung bei der betroffenen Person (Eigenerhebung)
– Datenerhebung bei Ihnen, Ihren Angehörigen/Haushaltsmitgliedern (m/w/d) -

Auf Verlangen der Wohngeldstelle der Stadt Viersen haben Sie als Antragsteller*in und/oder Ihre Angehörigen/Haushaltsmitglieder sowie sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen, über ihre für das Wohngeld maßgebenden Verhältnisse Auskunft zu geben, § 23 Abs. 1 WoGG.

4.1.2 Ihre Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung

Wenn Sie Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt Viersen beantragt haben, sind Sie als Antragsteller*in und/oder Ihre Angehörigen/Haushaltsmitglieder sowie sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben müssen, ebenso Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen/Dokumenten, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen bei der Wohngeldstelle der Stadt Viersen.

Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger*in einer Überweisung - aber nicht deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht sowie Angaben die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung betreffend).

Wenn und soweit Sie als Antragsteller*in und/oder Ihre Angehörigen/Haushaltsmitglieder sowie sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen, dazu nicht bereit sind, können wir nicht prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Zahlung von Wohngeld besteht. Als Folge davon kann über Ihren Antrag nicht abschließend entschieden werden und keine Bewilligung von Wohngeld erfolgen, bzw. bereits bewilligte Leistungen müssen wieder versagt werden vgl. §§ 66, 60 SGB I.

4.2 Datenerhebung bei anderen Stellen (Fremderhebung)

Wenn und soweit Sie, Angehörige oder Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldstelle der Stadt Viersen auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben,

▪ bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. beim Vermieter über das Mietverhältnis, bei Banken und Kreditinstitute, z. B. über das über das Arbeitseinkommen) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrennt-lebende] Ehepartner*innen) - vgl. § 23 WoGG.

▪ bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung, vgl. §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht.

▪ beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemäß § 21 Abs. 4 SGB X und - insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltsmitgliedern - zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid aufgrund von § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. bb) bzw. Nr. 2 AO. Die Kosten für Auskunftsersuche bei Banken und Kreditinstituten hat die mitwirkungspflichtige Person der Wohngeldstelle der Stadt Viersen zu erstatten, vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

4.2.1 Kategorien der erhobenen Personenbezogenen Daten

Wir erheben folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:

a) Stammdaten/Kontaktdaten:

z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mailadresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

b) Daten zur Einkommensermittlung/Vermögensermittlung und im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung:

z. B. Daten über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Daten über den Bezug von Sozialleistungen (Leistungszeitraum, Leistungshöhe, Leistungsart), Daten zu Wohnraummietverträgen, Daten über Unterhaltsansprüche/Regressansprüche, Daten zur Krankenversicherung/Rentenversicherung/Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung eventueller Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

4.2.2 Quellen der erhobenen Daten

Wir erheben personenbezogene Daten aus folgenden Datenquellen:

Antragsteller*in, Angehörige, Haushaltsmitglieder, andere (Mit-)Bewohner*innen der Wohnung, Jobcenter, Agentur für Arbeit, andere Fachdienste, Wohngeldstellen anderer Städte/Gemeinden, Einwohnermeldebehörden anderer Städte, Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern, Ämter für Ausbildungsförderung, Familienkasse, Finanzamt, Unterhaltsvorschussstelle, andere Fachdienste, Banken und Kreditinstitute, Arbeitgeber, Wohnungsvermieter*innen, Unterhaltspflichtige, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, zuständige Landesstelle für den Datenabgleich.

Dabei handelt es sich sowohl um öffentlich-zugängliche als auch um nicht öffentlich-zugängliche Quellen. Öffentlich zugängliche Quellen sind z. B. das Internet, öffentliche Register (wie Melderegister, Handelsregister), die Grundbuchämter oder öffentliche Bekanntmachungen.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

5.1 Manueller beziehungsweise automatisierter Datenabgleich

Wenn und soweit Sie Wohngeld von uns erhalten, führen wir zur Vermeidung und Aufdeckung einer möglicherweise rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld einen regelmäßigen Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder durch - auch in automatisierter Form und insbesondere mit der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (§ 33 Abs. 2 u. 5 WoGG i. V. m. §§ 16 bis 21 WoGV). Wir sind insbesondere berechtigt, abzugleichen, ob während des Wohngeldbezugs Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde über Meldeanschriften, den Wohnungsstatus und den Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern gem. § 93 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 Buchst. e) AO.

5.2 Datenweitergabe im Rahmen der Wohngeldstatistik

Die von uns im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags auf Zahlung von Wohngeld erhobenen Daten, werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Nennung von Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Wir sind berechtigt, die Daten zu diesem Zweck an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb IT.NRW) als amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen, das Statistische Bundesamt (StBA), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu übermitteln (vgl. §§ 34 bis 36 WoGG).

5.3 Datenweitergabe zur Durchführung gerichtlicher Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung gegebenenfalls notwendiger gerichtlicher Verfahren einschließlich Strafverfahren übermitteln wir personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 68, 69 SGB X an Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Wohngeldstelle der Stadt Viersen gelöscht, sobald sie für die Anwendung des Wohngeldgesetzes (WoGG) nicht mehr benötigt werden, vgl. §§ 33 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 S. 6/7, § 35 Abs. 2 S. 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV, und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Vgl. dazu Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens 10 Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 S. 3 und § 33 Abs. 2 S. 2 WoGG, § 45 Abs. 3 S. 4 SGB X.

Im Regelfall löschen wir Ihre Daten entsprechend den Empfehlungen der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ (KGSt) in Wohngeldfällen nach 6 Jahren.

In Fällen, in denen der Wohngeldantrag abgelehnt wurde, löschen wir Ihre Daten entsprechend den KGSt-Empfehlungen für die Aufbewahrung von Daten bereits ein Jahr nachdem der Ablehnungsbescheid bestandskräftig geworden ist.

Ist eine Forderung der Wohngeldstelle der Stadt Viersen (Rückforderung, Erstattungsbescheid usw.) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt, weil die Ansprüche erst dann verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

7. Ihre Rechte

7.1 Ihr Recht auf Auskunft

Falls Sie von uns eine Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten wünschen (Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X), wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadt Viersen. Sie können auch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Viersen zu Rate ziehen.
Auf Wunsch werden wir Ihnen einen Auszug über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.

7.2 Ihr Recht auf Berichtigung

Falls Sie feststellen, dass die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogene Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie von uns jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO, § 84 SGB X).

7.3 Ihr Recht auf Löschung

Wenn die Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO bzw. § 84 SGB X erfüllt sind, können Sie von uns die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ob ein Anspruch auf Löschung besteht, hängt z. B. davon ab, ob wir Ihre Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben benötigen (s. o. Punkt 6. „Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer“). Auch wenn die Daten zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, kann sich aus § 84 Abs. 4 SGB X ergeben, dass kein Recht auf Löschung besteht. Ein Recht auf Löschung besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen gem. § 84 Abs. 1 SGB X auch dann nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung möglicherweise die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO (siehe Punkt 7.4 „Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“).

7.4 Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Gem. Art. 18 DSGVO bzw.§ 84 SGB X können Sie von uns im Rahmen der dort genannten Voraussetzungen eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet haben, Sie diese Daten zur Durchsetzung, Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechtsansprüche benötigen, oder im Rahmen Ihres Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung noch nicht endgültig geklärt worden ist, ob Ihre persönlichen Gründe hinsichtlich Einschränkung der Datenverarbeitung die öffentlichen Interessen an einer Verarbeitung der Daten überwiegen. Ihr möglicherweise bestehendes Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung kann ggf. weiter durch § 84 Abs. 2 SGB X eingeschränkt sein.

7.5 Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 20 DSGVO regelt Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn und soweit Sie uns Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung oder eines Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt haben und wir diese Daten mithilfe automatisierter Verfahren verarbeiten, können Sie ggf. verlangen, dass wir Ihnen diese personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen oder die Daten direkt an die in Art. 20 DSGVO genannten, von Ihnen auszuwählende Personen übermitteln.

7.6 Ihr Recht auf Widerspruch

Gem. Art. 21 DSGVO haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn und soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben und zugleich entweder kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung Ihrer Daten besteht oder keine Rechtsvorschrift vorliegt, die uns zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet. Dieses Recht kann gem. § 84 Abs. 5 SGB X möglicherweise wiederum eingeschränkt sein.

7.7 Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Wenn und soweit wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung verarbeiten, können Sie diese Einwilligung jederzeit gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Durch Ihren Widerruf wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs berührt.

7.8 Ihr Recht auf Beschwerde

Sollten Sie mit den Auskünften der Wohngeldstelle der Stadt Viersen bzw. mit der von ihm vorgenommenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) als Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 38424-0
Fax 0211 38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

8. Änderung des Verarbeitungszwecks

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als dem ursprünglichen Erhebungszweck ist nur im Rahmen der oben unter Punkt 3. „Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“ Zwecke zulässig und nur wenn und soweit der neue Verarbeitungszweck mit dem ursprünglichen Zweck der Erhebung kompatibel ist.

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