Wohnsitz ummelden

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich nach dem ab 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ummelden.

Eine Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen erforderlich bei:

  • Umzug innerhalb der eigenen Stadt oder Gemeinde
  • Bezug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
  • Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz

Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.

Bei Umzug informiert die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

Hinweis: Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich. Bei Umzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden. Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder  Auszug schriftlich bestätigen. Hierzu ist die bundeseinheitliche Wohnungsgeberbestätigung zu verwenden. Diese legt der Meldepflichtige der Meldebehörde vor.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung erst nach dem tatsächlichen Bezug der neuen Wohnung möglich ist.

 

Widerspruchsrecht

Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Weiterführende Informationen

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