Bauen und Bauberatung

Je nachdem, ob Ihr Grundstück in einem Neubaugebiet, in einem gewachsenen Stadtteil oder im ländlichen Bereich liegt, kann der Weg vom Bauwunsch zum gebauten Haus unterschiedlich sein.

Die maßgeblichen Regelungen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes finden sich im Baugesetzbuch sowie in den von der Stadt erstellten Bebauungsplänen oder Satzungen. Ob für einen Bau überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen bei der Beantragung einzureichen sind, regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Auskünfte zur grundsätzlichen Bebaubarkeit von Grundstücken und Beratung zu allen Fragen der Bauantragstellung erhalten Sie im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch von 9:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonische Auskünfte sind generell auch nur zu diesen Öffnungszeiten möglich!

Kontakt:        

Bezirk 1 - Viersen

Herr Hamacher
Telefon: 02162 101-371

Herr Mennecart
Telefon: 02162 101-381

Frau Reinders
Telefon: 02162 101-383

Herr Wertenbruch
Telefon: 02162 101-364

Bezirk 2 - Dülken, Süchteln, Boisheim

Herr Hahn
Telefon: 02162 101-384

Frau Leufgen-Dahmen
Telefon: 02162 101-380

Herr Misic 
Telefon: 02162 101-382

Herr Soboll  
Telefon: 02162 101-398

Frau Uzun
Telefon: 02162 101-4920

Service-Telefon: 02162 101-321

Fax: 02162 101-140

Erreichbarkeit per E-Mail: bauaufsicht@viersen.de

Anschrift:  
Fachbereich 63 - Bauordnung
Bahnhofstraße 23-29
41747 Viersen

Aktuelle Informationen zur Gesetzgebung, zu technischen Baubestimmungen sowie weiteren Rechtsvorschriften und Empfehlungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hier stehen Ihnen außerdem sämtliche amtlichen Vordrucke für Bauanträge elektronisch ausfüllbar und zum Download als pdf-Dokumente zur Verfügung.

Bauakten-Archiv

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch, 9:00 - 11:00 Uhr

Für Einsicht in Bauakten für Beteiligte gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) bedarf es der vorherigen Terminabsprache.

Kontakt:

Herr Plauk 
Telefon: 02162 101-378

Herr Schlegel   
Telefon: 02162 101-321

Fax: 02162 101-140

Erreichbarkeit per E-Mail:  bauarchiv@viersen.de

 Hinweis:

Für die Akteneinsicht sowie für Kopien und Scans sind von der Behörde Gebühren auf Grundlage des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Veraltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) gemäß der hier verlinkten Gebührenberechnung zu erheben.

Baulastenauskünfte

Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an:

Kontakt:

Frau Fothen  
Telefon: 02162 101-385

Frau Mehl 
Telefon: 02162 101-386

Fax:                                                    02162 101-140

Erreichbarkeit per E-Mail:               baulasten@viersen.de

Hinweis:

Für die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind von der Behörde Gebühren auf Grundlage des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Veraltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) zu erheben.

 

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