Bürgerentscheid am 16. Juni 2023

Mit einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Viersen über folgende Frage entscheiden:

Soll der Ratsbeschluss vom 21. Juni 2022 aufgehoben werden und anstatt der Erweiterung der Klassenzügigkeit am Hauptstandort der Gemeinschaftsgrundschule GGS Rahser an der Regentenstraße die Klassenzügigkeit des Teilstandortes an der Krefelder Straße ab dem Schuljahr 23/24 erweitert und auf zwei Züge festgelegt werden?

Die Abstimmung findet ausschließlich per Brief statt. Der Stimmbrief muss spätestens bis Freitag, 16. Juni 2023, 16 Uhr, bei der Bürgermeisterin der Stadt Viersen eingegangen sein.

Hintergrund:

Der Rat der Stadt Viersen hat am 21. Juni 2022 (Vorlagennummer 2022/3297/FB50/II) beschlossen, dass die Zügigkeit der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Rahser (bislang dreizügig) mit Wirkung vom 1. August 2023 auf vier Züge festgelegt wird. Die Zügigkeit des Hauptstandortes (Regentenstraße) wurde hierbei um einen Zug auf drei Züge erhöht und die der Dependance (Krefelder Straße) weiterhin auf einen Zug festgelegt.

Gegen diesen Ratsbeschluss richtete sich das Bürgerbegehren „Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Rahser am Standort Krefelder Straße“, welches durch die Vertretungsberechtigten Frau Manuela Marbach-Doan, Frau Aarti Das und Frau Joanna Lange formal eingereicht wurde. Dieses fordert die Zügigkeitserweiterung für den Teilstandort Krefelder Straße, nicht für den Hauptstandort Regentenstraße.

Der Rat der Stadt Viersen hat in seiner Sitzung am 21. März 2023 abschließend festgestellt, dass das beantragte Bürgerbegehren zulässig ist. Weiterhin hat der Rat mehrheitlich beschlossen, dem zulässigen Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und bei seiner Entscheidung vom 21. Juni 2022 (Vorlagennummer 2022/3297/FB50/II) zu verbleiben. Daraus folgt gemäß § 26 Absatz. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW), dass innerhalb von drei Monaten nach dieser Entscheidung ein Bürgerentscheid stattfinden muss.

Ergebnisermittlung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Tag des Bürgerentscheids (16. Juni 2023) ab 16 Uhr im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen. Die für die Auszählung vorgesehenen Räume werden im Stadthaus ausgeschildert. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmungsermittlung möglich ist. Über das Abstimmungsergebnis wird zeitnah auf der städtischen Homepage (www.viersen.de) informiert. Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Die Bürgermeisterin macht das festgestellte Ergebnis öffentlich bekannt.

Informationen

Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie in der Abstimmungsinformation zum Bürgerentscheid am 16. Juni 2023

Fragen und Antworten:

  • Wann findet der Bürgerentscheid statt?
    Der Stimmbrief muss spätestens bis Freitag, 16. Juni 2023, 16 Uhr, bei der Bürgermeisterin der Stadt Viersen eingegangen sein.
  • Wann wird das Ergebnis festgestellt?
    Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Tag des Bürgerentscheids (16. Juni 2023) ab 16 Uhr im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen. Die für die Auszählung vorgesehenen Räume werden im Stadthaus ausgeschildert. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich.
  • Wann ist die Abstimmung entschieden?
    Die Frage kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist dieses Mindestquorum von 15 Prozent der Bürger nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
  • Wann erhalte ich die Abstimmungsbenachrichtigung
    Die Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen ist ab dem 12. Mai 2023 vorgesehen. Sie erhalten wenige Tage nach diesem Datum Ihre Benachrichtigung per Brief.
  • Wie erhalte ich den Stimmschein?
    Wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen Sie die Abstimmungsunterlagen beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung stellen. Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (per E-Mail oder über den auf dem Schreiben aufgedruckten QR-Code oder über die Internetseite der Stadt Viersen) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch soll die Abstimmungsverzeichnisnummer von der Benachrichtigung angegeben werden. Der Antrag kann bei der Stadt Viersen im

    Stadthaus, Raum 100, Rathausmarkt1, 41 747 Viersen
    (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr)

    abgegeben werden.
    Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich!
  • Ist eine Rücksendung des Stimmscheines kostenpflichtig?
    Nein! Im Bereich der Deutschen Post (Inland) ist eine Versendung entgeltfrei.
  • Was passiert, wenn ich den Stimmschein verliere?
    Verloren gegangene Stimmscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Abstimmungsberechtigter glaubhaft, dass ihm die Unterlagen nicht zugegangen sind, können ihm bis zum Tag der Abstimmung neue Unterlagen ausgehändigt werden. Ab dem 13. Juni 2022 können die Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nur noch persönlich in der Abstimmungsdienststelle abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass der Stimmbrief bis spätestens am Abstimmungstag, 16 Uhr, bei der Bürgermeisterin eingegangen sein muss.
  • Ist es möglich, seine Stimme persönlich vor Ort abzugeben?
    Es ist möglich. die Stimme per Briefwahl vor Ort in der Abstimmungsdienststelle der Stadt Viersen abzugeben. Hierzu ist die Abstimmungsbenachrichtigung oder ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
    Abstimmungsdienststelle: Stadthaus, Raum 100, Rathausmarkt 1, 41 747 Viersen (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr)

Weiterführende Informationen

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