Einwohner-Fragestunde

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse regelt die Einwohner-Fragestunde, die zu Beginn einer jeden öffentlichen Ratssitzung stattfindet (§ 11 Geschäftsordnung in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW). Einwohnerin oder Einwohner und damit frageberechtigt ist, wer in Viersen wohnt.

Die Dauer der Fragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt. Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet; melden sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, entscheidet die Bürgermeisterin. Antworten erfolgen in der Regel mündlich. Es darf höchstens eine Zusatzfrage gestellt werden. Eine Aussprache (des Rates) über die Fragen findet nicht statt.

Wenn Fragen nicht in der Sitzung beantwortet werden können, erfolgt eine schriftliche Antwort.

Behandelt werden nur Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Viersen fallen. Fragen zu laufenden Verfahren sind nicht erlaubt.

Fragen können entweder vor der Sitzung schriftlich eingereicht oder in der Sitzung gestellt werden. Schriftliche Fragen, auch solche per E-Mail, müssen in der Regel spätestens sieben Arbeitstage vor der Sitzung, in der sie beantwortet werden sollen, bei der Stadt vorliegen. So soll soweit möglich sichergestellt werden, dass bis zu der Sitzung eine Antwort vorbereitet werden kann.

Zum Verfahren:

SCHRIFTLICHE Anfragen richten Sie bitte an

                Stadt Viersen
                Die Bürgermeisterin
                Einwohnerfragestunde
                Rathausmarkt 1
                41747 Viersen

oder per E-Mail an stadt@viersen.de . Neben der oder den Fragen, die beantwortet werden sollen, benötigen wir Ihren vollen Namen und Ihre Anschrift.

MÜNDLICHE Anfragen sind in der Ratssitzung nach Aufruf des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ und der Beantwortung bereits vorliegender Fragen möglich. Die Bürgermeisterin erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen, in Zweifelsfällen entscheidet sie über die Abfolge.

Warten Sie bitte, bis das Mikrofon bei Ihnen angekommen ist, damit alle Sie verstehen können. Nennen Sie bitte Ihren vollen Namen und den Ortsteil, in dem Sie wohnen, bevor Sie Ihre Frage stellen.

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