FAQ

1. Kann ich mich trotz Behinderung für eine Ausbildung bei der Stadt Viersen bewerben?
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden ausdrücklich begrüßt. Sofern Sie Fragen zu den Anforderungen eines Berufsbildes und zur Eignung in Bezug auf Ihre Behinderung haben, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich und telefonisch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir legen größten Wert darauf, dass Ihnen durch eine Behinderung keine Nachteile im Auswahlverfahren entstehen.

2. Werden alle Ausbildungsberufe jährlich angeboten?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Einige Ausbildungen können aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht in jedem Jahr angeboten werden. Die Ausbildungs- und Studienplätze für das nächste Jahr werden meist vor den Sommerferien ausgeschrieben.

3. Ist eine Bewerbung für mehrere Stellen gleichzeitig möglich?
Sollten Sie sich zeitgleich für mehrere Stellen interessieren, können Sie sich gerne auch für mehrere Ausbildungsberufe bewerben. Schicken Sie uns dazu für jede angestrebte Ausbildung eine separate Bewerbung.

4. Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Ihre Bewerbung ist Ihre Visitenkarte! Sie sollte uns überzeugen, warum gerade Sie die bzw. der Richtige für die zu besetzende Stelle sind und uns übersichtlich ihre Fähigkeiten und Motivation näherbringen. Sie sollten Interesse wecken und Ihre Persönlichkeit unterstreichen. Achten Sie dabei besonders auf Layout und Rechtschreibfehler. Wichtig ist, dass ihre Unterlagen komplett sind. Nähere Informationen finden sie hier!

5. Wie kann ich mich auf den Eignungstest vorbereiten?
In der Stadtbibliothek der Stadt Viersen werden diverse Bücher angeboten, mit denen Sie sich auf den Test vorbereiten können. Möglicherweise kann Ihnen das Durcharbeiten der darin abgedruckten Beispielaufgaben helfen, sich auf die Art der Aufgaben einzustellen und an die Zeitbegrenzung zu gewöhnen.

Bewerben Sie sich für einen verwaltungstechnischen Beruf, sollten Sie sich auf der Internetseite des StudienInstitutes NiederrheiN (S.I.N.N.) informieren. Auch dort werden Beispielaufgaben zu den Einstellungstests angeboten.

>>Hier gelangen sie zu den Informationen des StudienInstitutes.

6. Wie hoch sind die Ausbildungsvergütungen?
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf und entweder nach dem Landesbesoldungsgesetz oder nach dem TVAöD. Genauere Angaben können Sie der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung entnehmen.

7. Wie ist die Arbeitszeit in der Ausbildung geregelt?
Die Stadt Viersen bietet Gleitzeit an. Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtenanwärter/innen beträgt 41 Stunden, die der übrigen Auszubildenden 39 Stunden.

8. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch während der Ausbildung?
Der Urlaubsanspruch beträgt für Beamtenanwärter/innen jährlich 29 Arbeitstage. Alle weiteren Auszubildenden haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.

9. Ist ein Tattoo problematisch, wenn ich eine Ausbildung bei der Stadt Viersen machen möchten?
Grundsätzlich ist das Tragen einer Tätowierung erlaubt. In Abhängigkeit des Einsatzortes in der Stadtverwaltung sollte jedoch die Möglichkeit gegeben sein, das Tattoo zu bedecken.

10. Wie sind die Übernahmechancen nach dem Abschluss der Ausbildung?
Nach bestandener Abschlussprüfung bzw. Laufbahnprüfung besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung der Stadt Viersen ist jedoch sehr bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

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