Forstwirt/in
Einführung
Die Tätigkeit der Forstwirtin / des Forstwirtes besteht darin den Waldbestand zu erhalten und zu pflegen. Forstwirte/innen gewinnen Saatgut, ziehen in Baumschulen Bäume heran, forsten Flächen auf und bearbeiten den Waldboden. Sie halten die Waldbestände instand, indem sie zum Beispiel Gras und Wildkraut ausschneiden und die Schädlinge in den Wäldern bekämpfen. Darüber hinaus fällen sie Bäume, transportieren, sortieren und lagern das Holz. Zu den wichtigsten Aufgaben einer Forstwirtin / eines Forstwirten gehört vor allem auch die Walderneuerung sowie Wald- bzw. Naturschutz und Landschaftspflege. Das heißt Pflanzen setzen, Pflege der Naturverjüngung, Maßnahmen gegen Waldschädlinge und die Pflege von Waldrändern. Zudem bauen und unterhalten sie Waldwege und Erholungseinrichtungen.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss (Klasse 10, Typ A)
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Elly-Heuss-Knapp-Schule des Berufskollegs der Stadt Düsseldorf (Siegburger Straße 173, 40591 Düsseldorf)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtbäume und Forsten
Überbetriebliche Ausbildung
Waldarbeitsschule Neheim-Hüsten(Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg)
Ausbilder
Herr Kammann – Forstamtsrat und Abteilungsleiter
Herr Hexels - Forstwirtschaftsmeister
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | 1.018,26 |
2. Ausbildungsjahr | 1.068,20 |
3. Ausbildungsjahr | 1.114,02 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur Forstwirtin / zum Forstwirten besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €
Weiterführende Informationen
- Arbeitsagentur
- Elly-Heuss-Knapp-Schule
- Überbetriebliche Ausbildung
- Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung II – Stadtbäume und Forsten
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