Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau
Einführung
Bei der Tätigkeit als Gärtner/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau werden Außenanlagen, vor allem Grünanlagen aller Art, gebaut und gepflegt. Ganze Landschaften werden durch das fachgerechte Anpflanzen von Bäumen, Stauden, Büschen, Blumen und Rasenflächen gestaltet. Dies reicht von Parks, über Spiel- und Sportplätze bis hin zu Verkehrsinseln und Begrünungen in Fußgängerzonen und an Verkehrswegen.
Zudem Pflastern sie die Plätze und Wege der jeweiligen Anlagen, bauen Treppen und Trockenmauern. Des Weiteren gehört es zu der Aufgabe der Gärtner/innen Dächer und Fassaden zu begrünen, historische Gartenanlagen zu pflegen, Biotope anzulegen und zu erhalten.
Damit tragen sie erheblich zum Umwelt- und Naturschutz bei und gestalten zugleich das optische Erscheinungsbild der Stadt mit.
Einstellungstermin
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife oder ein guter Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Bedenkenloses Führungszeugnis
Ausbildungsverlauf
Theoretische Ausbildung
Berufskolleg des Kreises Viersen (Schiefbahner Straße 4, 47877 Willich)
Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn.
Praktische Ausbildung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
Überbetriebliche Ausbildung
Bildungszentrum DEULA Rheinland (Krefelder Weg 41, 47906 Kempen)
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck (Münsterstraße 62, 41867 Münster)
Ausbilder
Frau Strucken (Garten- und Landschaftsbau-Meisterin)
Herr Kulmann (Garten- und Landschaftsbau-Meister)
Verdienst während der Ausbildung
Nach § 8 TVAöD
1. Ausbildungsjahr | ca. 920,00 |
2. Ausbildungsjahr | ca. 970,00 |
3. Ausbildungsjahr | ca. 1.020,00 |
Nach der Ausbildung
Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.
Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.
Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €
Weiterführende Informationen
- Arbeitsagentur
- Berufskolleg des Kreises Viersen
- Überbetriebliche Ausbildung
- Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün
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